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Sachmängelhaftung — Umtausch — Garantie

ZGV veröffentlicht „Leitfaden Recht“ mit Basiswissen für den Handel

25.06.2009

Das deutsche Kaufvertragsrecht stellt Händler in der Praxis nicht erst seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2002 vor Verständnisprobleme. Nicht nur, dass die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ vielfach — irrtümlicherweise — gleichgesetzt werden, wenn es um die Haftung des Verkäufers für ein fehlerhaftes Produkt geht. Auch die dem Käufer per Gesetz zustehenden Ansprüche bei Sachmängeln und dasin diesem Zusammenhang oft beschworene "Umtauschrecht" führen regelmäßig zu Unklarheiten.

Der neue ZGV-Leitfaden Recht möchte über die beim Abschluss von Kaufverträgen relevanten Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer informieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also dem Verkauf an private Endverbraucher (B2C).

Der Leitfaden Recht ist kostenfrei und kann in elektronischer Form (als pdf-Datei) angefordert werden bei:

ZGV Büro Köln
RA Dr. Marc Zgaga
Tel. 0221/ 355371-39
Fax 0221/ 355371-50
Email: m.zgaga@zgv-online.de

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