Rundfunk-Zwang ab 2013? Den Mittelstand vor weiteren Kosten schützen - ZGV legt Stellungnahme zur GEZ-Reform vor
Ungerechte Doppelbelastungen, Mehrkosten für mittelständische Filialunternehmen -die derzeitigen Pläne zur Neuordnung der Rundfunkgebühren belasten den deutschen Mittelstand unverhältnismäßig stark. Der ZGV analysiert, mit welchen Folgen der Entwurf für kleine und mittlere Unternehmen verbunden ist und bezieht damit Stellung in der laufenden Verhandlung.
19.11.2010
Ungerechte Doppelbelastungen, Mehrkosten für mittelständische Filialunternehmen -die derzeitigen Pläne zur Neuordnung der Rundfunkgebühren belasten den deutschen Mittelstand unverhältnismäßig stark. Der ZGV mischt sich in die laufende Verhandlung um die Änderung des rundfunkrechtlichen Staatsvertrags ein. In derfolgenden Stellungnahme, die allen 16 Landesparlamenten zugeht, analysiert der ZGV, mit welchen Folgen der Entwurf für kleine und mittlere Unternehmen verbunden ist und beziehtklar Stellung.
S t e l l u n g n a h m e
des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV)
zum Entwurf des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Stand: 21.10.2010)
Der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft in Berlin und Brüssel die Interessen von mehr als 300 Verbundgruppen. Nahezu 220.000 selbstständige Unternehmen des Mittelstandes sind dauerhaft in solchen Kooperationen organisiert. Allgemein bekannt als Genossenschaften, Einkaufsverbände oder Franchisesysteme sind sie mittlerweile in mehr als 45 Branchen vertreten und zwar im Einzel- und Großhandel, im Handwerk und produzierenden Gewerbe sowie in den Bereichen Dienstleistungen, Hotellerie und Gesundheit. Die Anschlusshäuser unserer Mitglieder erwirtschaften mit 2,4 Mio. Vollzeitbeschäftigten einen Umsatz von rd. 400 Mrd. € und bieten 450.000 Ausbildungsplätze.
Gerne nutzt der ZGV die Möglichkeit, zum Entwurf des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 21.10.2010 Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhang dürfen wir zunächst festhalten, dass der Wechsel von einem geräteabhängigen auf ein geräteunabhängiges Finanzierungsmodell grundsätzlich begrüßt wird, da hierdurch Bürokratie abgebaut und die Chance auf eine ausgewogenere Verteilung der Kosten bewirkt wird. In der derzeitigen Fassung gewährleistet der Entwurf des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 21.10.2010 allerdings nicht, dass der aufzubringende Beitrag der deutschen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, ausgewogen, branchen- und aufkommensneutral ist. Es sind daher nach unserer Auffassung einige Änderungen notwendig:
Im Einzelnen:
1. Falsch ist es nach unserem Eindruck bereits, auch Betriebe in die Beitragspflicht mit einzubeziehen. Hierdurch entsteht eine ungerechte Doppelbelastung. Jeder Mitarbeiter leistet bereits seinen Beitrag zum Rundfunkgebührenaufkommen, indem er die - demnächst - pauschale Haushaltsabgabe bezahlt. Würde man die Unternehmen im Rahmen einer Betriebsabgabe nun - gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter - in die Beitragspflicht einbeziehen, würde dies zu einer zumindest mittelbaren Doppelbelastung der dort tätigen Mitarbeiter führen. Diese Lösung ist im Interesse einer mittelstandsfreundlichen Anwendung und Aufbringung der Rundfunkgebühren unangemessen und nicht sachgerecht.
2. Lediglich hilfsweise sei erwähnt, dass - wenn überhaupt - anstelle einer Betriebsstättenabgabe ein unternehmensbasierter Ansatz angezeigt wäre. Die Beitragspflicht und deren Höhe bemessen sich an der Anzahl der Beschäftigten in einem konkreten Betrieb. Dies führt allerdings zu dem kuriosen und ungerechten Ergebnis, dass gleich große Unternehmen unterschiedlich stark belastet werden können. So werden etwa insbesondere Filialunternehmen deutlich schlechter gestellt.
Beispiel:
Ein Unternehmen mit 250 Mitarbeitern, die alle am selben Standort arbeiten, zahlt nach dem derzeitigen Entwurf 10 Rundfunkbeiträge á € 17,98 monatlich. Wenn die 250 Mitarbeiter demgegenüber auf fünf Filialen mit je 50 Kollegen verteilt sind, wären sogar 25 Rundfunkbeiträge á € 17,98 fällig.
Durch diese Regelung wird der Mittelstand unverhältnismäßig stark belastet. Um Branchen mit hoher Filialdichte nicht gegenüber anderen Branchen zu benachteiligen muss sich die Staffelung des Beitrages an den Beschäftigtengrößenklassen der Unternehmen, also der juristischen Person, nicht an den Beschäftigtengrößenklassen der einzelnen Betriebsstätten orientieren. Nur auf diese Weise ist eine Gleichbehandlung gleich großer Unternehmen gewährleistet.
3. Das im derzeitigen Entwurf angelegte Modell beinhaltet eine Systemwidrigkeit. Der Grundsatz, nicht mehr geräteabhängig, sondern geräteunabhängig die Rundfunkgebühren zu erheben, wird durch die Regelung zur Belastung gewerblich genutzter PKW durchbrochen. So muss nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 des Entwurfes zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag jeweils ein Drittel des Rundfunkbeitrages entrichtet werden für jedes zugelassene Kraftfahrzeug, das zu gewerblichen Zwecken genutzt wird.
Dieser Sondertatbestand muss ersatzlos gestrichen werden.
Mit dem nach Staffel erhobenen Beitrag für die Unternehmen abhängig von der Beschäftigtenzahl sollte künftig die gesamte Rundfunknutzung der Wirtschaft abgegolten sein.
4. Insbesondere der Mittelstand bedient sich in vielen Branchen der Unterstützung von Teilzeitkräften. Um hier eine willkürliche Mehrbelastung zu vermeiden, muss die Definition von Beschäftigten in § 6 Abs. 4 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages dahingehend konkretisiert werden, dass eine Umrechnung der Teilzeitbeschäftigten auf Vollzeitäquivalente erforderlich ist.
5. Allgemein gesprochen darf die Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Beitragszahler, insbesondere der Wirtschaft und zu einem weiteren Anstieg des Gesamtbeitragsaufkommens führen. Auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind gehalten, ihre Konsolidierungs- und Sparanstrengungen fortzusetzen. Aus Sicht des ZGV wird die insbesondere mittelständische Wirtschaft in erheblichem Umfang zusätzlich belastet, wenn es zu keiner Änderung des derzeitigen Rundfunkänderungsstaatsvertrages kommt. Mit der Neuregelung werden insbesondere mehr Betriebe zu Rundfunkgebührenzahlung herangezogen als bisher. Dies ist aber nicht rechtens.
Berlin, den 12. November 2010
Dr. Marc Zgaga
Die vollständige Stellungnahme ist als PDF-Dokument unter folgendem Link verfügbar: Download