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Richtlinie zur Energieeffizienz verabschiedet

Bindende Energiesparmaßnahmen, inklusive der Renovierung öffentlicher Gebäude, sowie Energiesparpläne und Energieaudits für alle großen Unternehmen werden durch die Energieeffizienz-Richtlinie zur Verpflichtung.

14.09.2012

Bindende Energiesparmaßnahmen, inklusive der Renovierung öffentlicher Gebäude, sowie Energiesparpläne und Energieaudits für alle großen Unternehmen werden durch die Energieeffizienz-Richtlinie, die am11.9.2012 vom Parlament verabschiedet wurde, zur Verpflichtung. Durch die Senkung des Energieverbrauchs um 20%solleneuropaweit bis zu50 Milliarden Euro im Jahr eingespart werden können.

Der zuständige BerichterstatterClaude Turmes (Grüne/EFA, LU) hat große Erwartungen an die Wirkung der Richtlinie: "Diese grundlegende Gesetzgebung ist nicht nur äußerst wichtig, um unsere Ziele in den Bereichen Energiesicherheit und Klimapolitik zu erreichen, sondern sie wird sich auch extrem positiv auf das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken. Insbesondere wird sie die beträchtlichen und zunehmenden Kosten unserer Abhängigkeit von Energieimporten senken - 488 Milliarden Euro im Jahr 2011 oder 3,9% des BIP -, die besonders in den krisengeschüttelten Ländern ins Gewicht fallen."

Der MITTELSTANDSVERBUND beurteilt die Einsparziele der Richtlinie als wenig ehrgeizig und setzt zugleich auf freiwillige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei Wirtschaft und Verbrauchern. Nachhaltiges Wirtschaften und die Vermeidung unnötig hoher Energiekosten stehen bei den Verbundgruppen und ihren mittelständischen Mitgliedern hoch im Kurs. Der MITTELSTANDSVERBUND unterstützt sie dabei mit seinem Projekt "Mittelstand für Energieeffizienz".

Die Richtlinie umfasst folgende Kernthemen:

  • Renovierung öffentlicher Gebäude

Die Energieeffizienz- Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat jährlich mindestens 3 % (der Bodenflächen) geheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich "im Eigentum der Zentralregierung befinden und von ihr genutzt werden", zu renovieren hat.

Das betrifft Gebäude mit einer "Gesamtnutzfläche" von mehr als 500 m2, und ab Juli 2015 von mehr als 250 qm. Mitgliedstaaten können sich jedoch auch für alternative Maßnahmen entscheiden, um die gleichen Energieeinsparungen zu erreichen.

  • Energiesparpläne für Unternehmen

Energieunternehmen oder -verteiler müssten "das übergeordnete Energieeffizienzziel der Union von 20 %" bis 2020 erreichen. Dieses Ziel muss für den Zeitraum vom 2014-2020 mindestens neuer jährlicher Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5 % des jährlichen Energieabsatzes an Endverbraucher nach ihrem über den letzten Dreijahreszeitraum vor dem 1. Januar 2013 gemittelten Absatzvolumen entsprechen. Endverbraucher sind nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch Unternehmen.

Energieverkäufe für Verkehrszwecke könnten von den Bestimmungen ausgenommen werden und alternative Wege der Energieeinsparung sind erlaubt, so Einsparungen im gleichen Umfang erreicht werden.

  • Energieaudits

Alle großen Unternehmen werden verpflichtet, Energieaudits vorzunehmen. Diese Audits müssen innerhalb der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie erstmals und in Folge alle vier Jahre von qualifizierten und beglaubigten Experten durchgeführt werden. KMU sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

  • Finanzierungshilfen

Spezielle Vorgaben zur Einrichtung so genannter Finanzfazilitäten für Energiesparmaßnahmen sind ebenfalls Teil der Richtlinie. Die Mitgliedstaaten sollten die Einrichtung dieser Fazilitäten oder die Nutzung bestehender Finanzinstrumente erleichtern.

  • Nächste Schritte

Die Richtlinie muss noch vom Ministerrat formal verabschiedet werden und wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Mitgliedstaaten haben bis zu 18 Monaten Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Anbei finden Sie den kompletten Text der Richtlinie.

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