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Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer entfällt aufgrund gesetzlicher Klarstellung

Rechtssicherheit für Anschlusshäuser wiederhergestellt

22.05.2006

Die Bundesregierung hat heute das Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet. Neben der Mehrwertsteuererhöhung, die auch weiterhin vom ZGV scharf kritisiert wird, enthält das Gesetz auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Rentenversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern. In der Vergangenheit hat es diesbezüglich Irritationen gegeben, weil das Bundessozialgericht in einem Urteil entgegen der bis dahin geübten Praxis der Rentenversicherungsträger eine Rentenversicherungspflicht generell bejaht hatte. Nach der nun verabschiedeten gesetzlichen Klarstellung bleiben Gesellschafter-Geschäftsführer rentenversicherungsfrei, wenn sie mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile besitzen oder anderweitig zumindest über eine Sperrminorität verfügen. ZGV-Präsident Siebert begrüßte diese gesetzliche Klarstellung als positives Signal an den deutschen Mittelstand. „Die den Verbundgruppen im ZGV angehörenden über 180.000 Mittelständler können aufatmen.“

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