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Rentenbezugsdauer

In der allgemeinen Rentenversicherung hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Renten wegen Alters und verminderter Erwerbsfähigkeit in den zurückliegenden Jahrzehnten kontinuierlich erhöht.

20.04.2006

In der allgemeinen Rentenversicherung hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Renten wegen Alters und verminderter Erwerbsfähigkeit in den zurückliegenden Jahrzehnten kontinuierlich erhöht. Betrug die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Westdeutschland 1960 noch 9,9 Jahre, stieg sie bis zur Wiedervereinigung bereits auf 15,4 Jahre an und erreichte 2004 mit 16,9 Jahren (Angabe für West- und Ostdeutschland) einen neuen Rekordwert. Allein dadurch hat die finanzielle Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung um über 70 Prozent zugenommen. Um eine weitere Verlängerung der durchschnittlichen Rentenlaufzeit zu verhindern, muss das gesetzliche Rentenzugangsalter im Gleichschritt zur Zunahme der Lebenserwartung erhöht werden. Die vom Bundeskabinett am 1. Februar 2006 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr zwischen 2012 und 2029 ist deshalb grundsätzlich richtig.

Mit der geplanten Ausnahmeregelung für Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege wird der dringend benötigte Entlastungseffekt für die gesetzliche Rentenversicherung jedoch von vornherein deutlich reduziert.

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