Reizthema Beschäftigtendatenschutz - ZGV gibt Stellungnahme ab
Im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz sind aus Sicht des ZGV die berechtigten Interessen der Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die Möglichkeiten, Korruption zu bekämpfen und die Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz kontrollieren zu können (Compliance), sollen massiv eingeschränkt werden.
07.10.2010
Der aktuelle Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz trifft Regelungen zum Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren, zur Zulässigkeit ärztlicher und sonstiger Untersuchungen, zur offenen Videoüberwachung von nicht öffentlich zugänglichen Betriebsstätten, zur Nutzung von Telekommunikationsdiensten am Arbeitsplatz sowie zum Einsatz von Ortungssystemen und biometrischen Verfahren im Beschäftigungsverhältnis. Gegenstand des Gesetzentwurfs sind darüber hinaus Vorschriften über die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zum Zweck der Leistungs- und Verhaltenskontrolle, der Korruptionsbekämpfung sowie der Überprüfung, ob die im Beschäftigungsverhältnis zu beachtenden Regeln eingehalten werden (Compliance).
Der Gesetzentwurf siehtinsbesondere strenge Voraussetzungen für die Datenerhebung ohne Kenntnis der Beschäftigten vor. Eine heimliche Videoüberwachung von Beschäf-tigten wird zukünftig verboten sein. Die Recherchemöglichkeiten des Arbeitgebers in sozialen Netzwerken im Internet werden eingeschränkt. Das Schutzniveau der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz darf zudem auch nicht auf andere Art und Weise, z.B. durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, unterschritten werden.
Im dem nun diskutierten Gesetzentwurf sind aus Sicht des ZGV die berechtigten Interessen der Unternehmen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die Möglichkeiten, Korruption zu bekämpfen und die Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz kontrollieren zu können (Compliance), sollen massiv eingeschränkt werden. Er hat daher eine Stellungnahme bei den zuständigen Behörden abgegeben.
Die vollständige Stellungnahme des ZGV finden Sie zum download hier gt;gt;gt;.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an:
Dr. Marc Zgaga, ZGV-Büro Köln, m.zgaga@zgv-online.de
Judith Röder, ZGV-Büro-Berlin, j.roeder@zgv-online.de