Reform der Rundfunkgebühren — Mittelstand soll die Zeche zahlen
Neue Rundfunkfinanzierung durch geräteunabhängige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe geplant. Der ZGV kritisiert die Pläne als unfair — besonders für den Mittelstand werden höhere Kosten entstehen.
27.06.2010
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 09.06.2010 auf ein Eckpunktepapier zur Reform der Rundfunkfinanzierung geeinigt. Demnach soll ab 2013 die Gebührenpflicht nicht mehr - wie bisher - am „Bereithalten“ eines Empfangsgerätes festgemacht, sondern eine geräteunabhängige Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe eingeführt werden. Die Rundfunkfinanzierung soll damit einfacher und gerechter werden.
Kernpunkte der Reform:
- Wegfall der Gebühr pro Gerät
- Einführung eines Beitrages pro Haushalt und Betriebsstätte
- Keine Sonder- und Ausnahmeregelungen
- Keine GEZ-Kontrollen mehr
- Keine Differenzierung zwischen Radio und Fernsehen
- Einführung einer Betriebsstaffel für Unternehmen
- Beibehaltung der Gebührenhöhe von 17,98 EUR pro Monat
Mit einem pauschalen Beitrag pro Haushalt sollenin Zukunft alle Nutzungsmöglichkeiten (Fernsehen, PC, Hörfunk, Telemedien, Autoradio)der dort lebenden Personen abgegolten sein. Gleiches soll auf für Unternehmen gelten. Der Beitrag wird insoweit pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der (regelmäßig dort arbeitenden) Mitarbeiter, erhoben. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gilt ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel der jeweils geltenden Rundfunkgebühr.
Das bedeutet konkret:
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Mitarbeiter (pro Betriebsstätte) |
Gebühr/Monat bisher* |
Gebühr/Monat ab 1.1.2013 |
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0-4 |
17,98 EUR |
5,99 EUR |
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5-14 |
17,98 EUR |
17,98 EUR |
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15-49 |
17,98 EUR |
35,96 EUR |
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50-249 |
17,98 EUR |
71,92 EUR |
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250-499 |
17,98 EUR |
143,84 EUR |
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Autoradio in Firmenwagen |
17,98 EUR |
5,99 EUR |
* so genannte Händlergebühr
Nach der Umstellung werden Kleinstbetriebe also in der Regel weniger zahlen. Für Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern (doppelt so teuer wie bisher), Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern (viermal so teuer wie bisher), Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern (mehr als achtmal so teuer wie bisher) würde die Reform empfindliche Mehrkosten bedeuten.
Die Umstellung auf einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist aus Sicht des ZGV grundsätzlich zu begrüßen. Falsch ist jedoch, auch Betriebe in die Beitragspflicht mit einzubeziehen, denn damit entsteht eine ungerechte Doppelbelastung. Jeder Mitarbeiter leistet bereits seinen Beitrag, indem er die pauschale Haushaltsabgabe bezahlt. Der ZGV wird sich deshalb im Interesse seiner Mitglieder für eine mittelstandsfreundliche Reform der Rundfunkgebühren einsetzen.