Referenten-Entwurf zur 8. GWB-Novelle
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf zur 8. Kartellnovelle vorgelegt - ohne große Änderungen gegenüber dem im August veröffentlichten Eckpunktepapier. DER MITTELSTANDSVERBUND drängt weiter auf wesentliche Änderungen.
11.11.2011
Köln, 9. November 2011. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf zur 8. Kartellnovelle vorgelegt - ohne große Änderungen gegenüber dem im August veröffentlichten Eckpunktepapier. DER MITTELSTANDSVERBUND wird bei der Verbände-Anhörung auf wesentliche Änderungen drängen.
Der Referenten-Entwurf enthält keine Neuigkeiten gegenüber dem Eckpunkte-Papier des BMWI. Neben einigen redaktionellen Änderungen wird primär die Angleichung an das europäische Kartellrecht weiter vorangetrieben.
In den Verbänden im Wesentlichen abgelehnt wird die Einführung des sogenannten SIEC-Testes im Bereich der Fusionskontrolle anstelle des Merkmals des Erstellens oder des Verstärkens einer marktbeherrschenden Stellung, da durch diese Umstellung Rechtsunsicherheit entsteht.
Im Bereich der Missbrauchsaufsicht werden die § 18 — 20 neu gefasst und dadurch klarer strukturiert. Marktbeherrschung wird nach neuer Regelung erst ab 40% Marktanteil angenommen.
Der Referenten-Entwurf behält die alten Regelungen des § 20 Abs. 3 und 4, Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis und Anzapfens bei, jedoch an anderer Stelle und ohne die Verschärfungen aus 2007. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert hierzu die ersatzlose Streichung dieser Regelungen.
Die vorgeschlagene Beteiligung der Verbraucherverbände und die Verbände der Marktgegenseite bei der privaten Kartellrechtsdurchsetzung lehnt DER MITTELSTANDSVERBUND weiter ab. Die Frage des „privat enforcement“ wird auf Brüsseler Ebene kontrovers diskutiert, schon daher sollte es keinen deutschen Vorstoß geben, in jedem Fall aber überwiegen die Missbrauchsmöglichkeiten derartiger Klagebefugnisse. Die Verfolgung von Kartellverstößen ist beim Bundeskartellamt in guten Händen, es ergeben sich auch keine Vollzugsdefizite, die nun der Ergänzung durch Privatklagebefugnis bedürften.
Das BMWi hat zu einer Verbändeanhörung am 08. Dezember 2011 geladen und hat eine Stellungnahme bis zum 01. Dezember 2011 erbeten. Nach jetzigen Vorstellungen wird sich im Januar/Februar das Bundeskabinett mit dem Gesetzesvorschlag befassen, so dass die parlamentarische Diskussion im späten Frühjahr beginnen könnte. Den Referenten-Entwurf finden Sie HIER.
Dr. Günther Schulte