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R+V: Entscheider haften mit allem, was sie besitzen - D&O schützt Manager vor den Risiken einer Fehlentscheidung

Entscheider eines Unternehmens sind einer hohen persönlichen Haftung ausgesetzt. Sie tragen hohe persönliche finanzielle Risiken, denen sie sich oft gar nicht bewusst sind. Eine „Directors Officers“ (DO)-Versicherung reduziert diese Risiken ganz gezielt.

25.09.2012

Unterlaufen Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsorganen Managementfehler, haften sie unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden - und das mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Eine DO Versicherung schützt hiervor wirkungsvoll.

Entscheidungen treffen ohne Angst

  • Schutz vor den finanziellen Folgen von Vermögensschäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen im Rahmen einer Managementtätigkeit auftreten
  • Schadensersatzansprüche von außen und des eigenen Unternehmens sind versichert
  • unbekannte Pflichtverletzungen sind bereits vor Vertragsbeginn mit abgesichert

Die DO Versicherung kann unabhängig von der Rechtsform von allen Gesellschaften für Mitarbeiter im Management abgeschlossen werden.

Verlässlicher Schutz bei Vermögensschäden

Bei berechtigten Schadensersatzforderungen übernimmt die DO die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unbekannte Fehler aus der Vergangenheit sind dabei mit abgesichert. Und zwar auch dann, wenn sie im Vorfeld des Vertragsabschlusses stattgefunden haben.

Nachmeldungen zeitlich unbegrenzt möglich
Nach fünfjähriger Versicherungszeit können Pflichtverletzungen auch nach Vertragsende jederzeit nachgemeldet werden.

Maßgeschneiderte Police von der R+V Versicherung

Die R+V bietet eine DO-Police bis zu 10 Millionen EUR Versicherungssumme.

Eine Absicherung in dieser Höhe gibt es zurzeit bei keinem anderen Versicherer. Darüber hinaus ist in den Vertrag eine Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung für Top-Manager integriert.

Die Kontaktdaten:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Filialdirektion Gewerbliche Verbundgruppen
Universitätsstr. 91
50931 Köln

Telefon: 0221 95164 477
Telefax: 0221 95164-77-477
E-Mail: gvg@ruv.de

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