R+V bietet Versicherungsschutz auch bei rechtmäßigen Insolvenzanfechtungen
In letzter Zeit wächst bei Unternehmern die Verunsicherung, inwieweit Zahlungen, die sie bereits von ihren Kunden erhalten haben, im Falle einer späteren Insolvenz sicher sind.
19.06.2014
R+V bietet Versicherungsschutz auch bei rechtmäßigen InsolvenzanfechtungenDer Insolvenzverwalter kann Zahlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen anfechten und zurückfordern. Dies führt dazu, dass der Versicherungsnehmer Zahlungen, die er von seinem Kunden bereits vor dessen Insolvenz erhalten hat, an den Insolvenzverwalter zurückerstatten muss.Auf den ersten Blick ist dies nicht versichert: Nach § 144 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) lebt die ursprünglich durch Zahlung erloschene Forde-rung wieder auf, wenn der Versicherungsnehmer die bereits erhaltene Zahlung zurückgewährt. Durch die Rückzahlung kommt es zum Forderungsausfall. Der Entschädigung durch R+V wird in diesem Fall in der Regel der Ablauf der vertraglich vereinbarten Meldefrist entgegenstehen. Für diese Fälle gilt Folgendes: Bei R+V ist eine rechtmäßig angefochtene Forderung versichert, sofern alle Voraussetzungen für den Versicherungsschutz im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen erfüllt sind. Eine Erstattung durch R+V erfolgt auch noch nach Beendigung des Versicherungsvertrags, sofern während der Ver-tragslaufzeit die Lieferung oder Leistung an den Kunden erfolgt und der Versicherungsfall (Insolvenz) eingetreten ist. Die Prüfung und gegebenenfalls Abwehr der Anfechtung obliegt dem Versicherungs-nehmer. Ein entschädigungsfähiger Schaden entsteht erst mit tatsächlicher Rückerstattung an den Insolvenz-verwalter. R+V beruft sich in diesem Fall nicht auf eine bereits verstrichene Meldefrist. Bei der Be-rechnung des Beginns der 6 monatigen Meldefrist stellt R+V auf den Zeitpunkt der Rückzahlung an den Insolvenzverwalter ab. Mit dieser Vorgehensweise bietet R+V ihren Versicherungsnehmern auch bei rechtmäßiger Insol-venzanfechtung Sicherheit. R+V |
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