Qualifikation von Berufskraftfahrern: Übergangsfristen laufen 2014 aus
Die langen Übergangsfristen des 2006 in Kraft getretenen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes laufen 2014 aus. Ab dann müssen absolvierte EU-Qualifikationen nachgewiesen werden. DER MITTELSTANDSVERBUND empfiehlt, rechtzeitig notwendige Fortbildungen durchzuführen.
22.03.2012
Die neue (EU-) Qualifikation muss alle fünf Jahre erneuert werden und wird im Führerschein dokumentiert. Die Weiterbildung besteht aus fünf Modulen à sieben Stunden und umfasst beispielsweise Themen wie umwelt- und energieschonendes Fahren, Sicherheitstechnik oder Ladungssicherheit. In den meisten Fällen muss der erste komplette Weiterbildungskurs spätestens am 10. September 2014 komplett absolviert und nachgewiesen sein. Den gesetzlich verbindlichen Termin kann man allerdings nur erschließen, wenn man den Führerschein individuell prüft. Da der zeitliche Aufwand für die 35-stündige Qualifizierungsmaßnahme nicht zu unterschätzen ist, sollte die Planung frühzeitig beginnen.
Schulungen werden beispielsweise von Fahrschulen, TÜV, ADAC, Dekra oder den Fahrzeugherstellern angeboten. DER MITTELSTANDSVERBUND empfiehlt, den Qualifizierungsauflagen in jedem Fall rechtzeitig nachzukommen, da die Strafen bei einem fehlenden Nachweis erheblich sind: Laut § 9 BKrFQG kann gegen den Fahrer, der seine EU-Qualifikation nicht nachweisen kann, ein Bußgeld von bis zu 5.000 € verhängt werden; das Unternehmen, das ihn beschäftigt, muss bis zu 20.000 € zahlen. Verbunden sind diese Strafen mit einer lang andauernden Verjährungsfrist von zwei bzw. drei Jahren.
Das Gesetz sieht nur wenige Ausnahmen vor, beispielsweise in § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG: Sofern ausschließlich Material oder Ausrüstung befördert wird, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, greift die Weiterbildungspflicht nicht, sofern es sich beim Führen des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Hierunter fallen in erster Linie handwerkliche Transporte.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Kristiana Balzer, k.balzer@mittelstandsverbund.de.