PRISM, Tempora, BDSG: Über einen Kamm geschert
Der NSA-Skandal führt in Deutschland zunehmend zu einer populistischen Diskussion über einen strengeren Datenschutz. DER MITTELSTANDSVERBUND fordert eine differenziertere Debatte, die mit Augenmaß geführt wird.
13.09.2013
Berlin, 13.09.2013 — Die durch den US-amerikanischen "Whistleblower" Edward Snowden Anfang Juni 2013 enthüllte Überwachungs- und Spionageaffäre schlägt hohe Wellen. Fast keine Woche vergeht, ohne dass neue Enthüllungen von als Top Secret gekennzeichneten Dokumenten der National Security Agency (NSA) und anderer Organisationen öffentlich werden. Dabei sind die Aufregung und das Entsetzen partei- und länderübergreifend groß.
Es ist nachvollziehbar, dass diese Skandale von Datenschützern genutzt werden, um für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Dass hierzulande und in Brüssel damit aber bisweilen die Forderung verbunden wird, die bestehenden Regelungen zum Datenschutz per se zu verschärfen, geht an den Tatsachen vorbei und wird den Datenschutz-Anwendern, also den privatwirtschaftlichen und damit besonders mittelständischen Unternehmen nicht gerecht.
Auch DER MITTELSTANDSVERBUND und seine Mitglieder, 320 Kooperationen und deren rund 240.0000 Anschlusshäuser, sehen angemessene datenschutzrechtliche Bestimmungen als wichtig und notwendig an. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass die nun im Rahmen des NSA-Skandals aufgedeckte globale und verdachtsunabhängige Überwachung von Telekommunikation und Internet sowie die Vorratsspeicherung der so gewonnenen Daten durch die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich inakzeptabel und Verstöße gegen geltendes Recht sind. Richtig ist auch, dass Deutschland, oder besser noch Brüssel, alles Erforderliche tun muss, um diese ausufernde Ausspähung privater Daten durch Geheimdienste oder andere Organisationen zu verhindern.Nicht außer Betracht gelassen werden darf an dieser Stelle aber, dass bereits heute - zumindest in Deutschland - ein extrem hohes Datenschutz-Niveau besteht, das gerade den Mittelstand vor größte Herausforderungen stellt. Möglicherweise sind die hierzulande geltenden Gesetze und Regelungen im Bereich Datenschutz noch nicht ausreichend und müssen an die technischen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst werden; Schuld an derartigen Vergehen sind aber weniger die mangelnden Gesetzesgrundlagen, als vielmehr die bewussten Verstöße dagegen.
Selbst die besten Datenschutzgesetze können nicht greifen, wenn sich Geheimdienste Co. nicht daran halten. Auch wenn die angeführte Rechtfertigung "Terrorismusbekämpfung und Prävention" im Einzelfall nachvollziehbar und richtig sein mag, darf sie nicht als allumfassende Legitimationsgrundlage dienen.
Und nochmals: Angemessene datenschutzrechtliche Bestimmungen sind wichtig und notwendig und werden auch von den meisten Unternehmen beachtet. Die Anforderungen gerade für mittelständische Unternehmen müssen allerdings verhältnismäßig sein und geplante Neuregelungen müssen mit Augenmaß vorgenommen werden. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es wichtig, dass die Notwendigkeit erkannt wird, Datenschutz so effektiv und passgenau wie möglich, nicht jedoch umfangreicher und bürokratischer zu gestalten, als unbedingt notwendig.
Allein die Implementierung eines Datenschutz-Managementsystems, sowie insbesondere die Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten, sind für kleine und mittlere Unternehmen nicht nur mit erheblichen zeitlichen Aufwendungen und Investitionskosten verbunden, sondern darüber hinaus auch mit laufenden Kosten, die häufig nicht im Verhältnis dazu stehen, welchen Nutzen das Datenschutzrecht für den Einzelnen hat.
KONTAKT
Dr. Marc Zgaga
DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.Tel.: 0221/355371-0
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