Praxisleitfaden für "bekannte Versender im Luftverkehr" verfügbar
Waren, die per Flugzeug versendet werden, unterliegen umfangreichen Sicherheitsanforderungen. 2013 werden die bestehenden Bestimmungen weiter verschärft werden. Nur noch Unternehmen, die durch die zuständige Behörde als "Bekannter Versender" zugelassen wurden, können ihre Luftfracht in der sicheren Lieferkette ohne erneute Sicherheitskontrolle abfertigen lassen.
09.11.2012
Die Sicherheit des Luftverkehrs ist von überragender Bedeutung für die Infrastruktur. Waren, die per Flugzeug versendet werden, unterliegen deshalb umfangreichen Sicherheitsanforderungen.
Ab dem 26. März 2013 werden die bestehenden Bestimmungen weiter verschärft werden. Nur noch Unternehmen, die durch die zuständige Behörde als "Bekannter Versender" zugelassen wurden, können ihre Luftfracht in der sicheren Lieferkette ohne erneute Sicherheitskontrolle abfertigen lassen. Alle anderen müssen ihre Luftfracht aufwändigen Kontrollen unterwerfen.
Um die Zulassung als "Bekannter Versender" zu erlangen, müssen Unternehmen einen langwierigen Prozess durchlaufen. Hierzu gehört u. a., dass bestimmte Mitarbeiter überprüft und geschult werden. Unternehmen werden dabei mit einer Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, auf die sie eine Antwort finden müssen.
Unser Anliegen ist es, Ihnen eine Hilfestellung bei arbeitsrechtlichen Aspekten zu geben, die im Rahmen der Zulassung als "Bekannter Versender" häufig auftreten. Deshalbstellen wir Ihnen einen von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erstellten Praxisleitfaden zu diesem Thema zur Verfügung.Weitere Informationen zur Zulassung als "Bekannter Versender" finden Sie hier.