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Portabilität von Betriebsrentenansprüchen

Die Europäische Kommission hat am 09. Oktober 2007 einen modifizierten Richtlinienvorschlag angenommen, der zum Ziel hat, die Arbeitskräftemobilität durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen zu erhöhen. In den Vorschlag wurden die meisten Abänderungen des Europäischen Parlaments von Juni 2007 übernommen.

22.10.2007

Zentrale Punkte sind Mindestanforderungen für einen leichteren Erwerb von Rentenansprüchen, eine Klärung der Rechte auf Wahrung von Rentenansprüchen, um mobilen Arbeitnehmern eine angemessene Anerkennung ihrer Rentenansprüche zu garantieren, sowie ein verbesserter und rechtzeitiger Zugang zu sachdienlichen Informationen. So soll gewährleistet werden, dass Arbeitskräfte nicht wegen ihrer Mobilität benachteiligt werden.

Der Vorschlag folgt den Vorstellungen des Parlaments und konzentriert sich auf zentrale Punkte wie den leichteren Erwerb von Zusatzrentenansprüchen und klarere Maßnahmen zur angemessenen Anerkennung ruhender Rentenansprüche mobiler Arbeitkräfte. Die Sorge um die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Rentensysteme kommt auch in der Tatsache zum Ausdruck, dass die Kommission dem Wunsch des Parlaments entspricht, mehr Zeit für ihre Anpassung an die neuen Regelungen zur Verfügung zu stellen.

Der Titel des Vorschlags wurde folgendermaßen geändert: „Vorschlag für eine Richtlinie über die Mindestanforderungen für eine stärkere Mobilität von Arbeitnehmern durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen“.

Als nächsten Schritt muss die portugiesische Präsidentschaft versuchen, im Rat Einstimmigkeit über den geänderten Vorschlag zu erzielen; anschließend muss das Europäische Parlament in zweiter Lesung zustimmen. Wie im Vorschlag angegeben, wird die Kommission die Übertragbarkeitsfragen im ersten ihrer Berichte erneut prüfen, den sie fünf Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie vorzulegen hat.

Der modifizierte Richtlinienvorschlag ist in englischer Sprache unter folgendem Link abrufbar:

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