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Pensionssicherungsverein: Beitragsstruktur nicht zu Lasten des Mittelstandes ändern

Großunternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen in einTreuhandvermögenausgelagert haben, wollen beim Pensionssicherungsverein einen pauschalen Beitragsrabatt. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle müsste der Mittelstand tragen. Ein aktuelles Gutachten stützt die ablehnende Position des MITTELSTANDSVERBUNDES.

01.10.2012

Berlin, 28. September 2012. Großunternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen in einTreuhandvermögenausgelagert haben, wollen beim Pensionssicherungsverein einen pauschalen Beitragsrabatt. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle müsste der Mittelstand tragen. Ein aktuelles Gutachten stützt die ablehnende Position des MITTELSTANDSVERBUNDES.

Inder Mitgliederversammlung des Pensionssicherungsvereins (PSV) wurde bereits angekündigt, dass der Beitragssatz sich voraussichtlich von derzeit 1,9 auf 4,0 Promille erhöhen wird - wir berichteten hierzu.

Dadurch wird aktuelldie Diskussion um eine Umstrukturierung der Beiträge neu befeuert. Innerhalb der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) wird diese Diskussion sehr kontrovers geführt. Ein einheitlicher Vorschlag der Arbeitgeberschaft hätte gute Chancen, vom Gesetzgeber aufgegriffen zu werden.

Seit geraumer Zeit versuchen große Unternehmen, die ihre Pensionsverpflichtungen in ein auch mit Vermögenswerten ausgestattetes Treuhandvermögen (CTA) ausgelagert haben, einen pauschalen Beitragsrabatt zu erhalten. Das „Heubeck-Gutachten“ stützt diese Argumentation und schlägt einen solchen pauschalen Rabatt von 40% vor. Die dadurch entstehenden Beitragsausfälle müssten die verbleibenden Mitglieder, d.h. diejenigen ohne CTA tragen. Diese sindvor allemim national und regional tätigen Mittelstand zu finden — dieser würde also die Hauptlast einer solchen Beitragsreform tragen.

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist dieser pauschale Rabatt keineswegs gerechtfertigt, denn die in den CTAs enthaltenen Vermögenswerte haben eine sehr unterschiedliche Werthaltigkeit. Insbesondere ist für den Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte gebraucht werden (Insolvenz des Unternehmens) die Werthaltigkeit kaum vorauszusehen und in vielen Fällen kaum gegeben. Wenn als Vermögenswerte z.B. eigene Aktien, Markenrechte, Industriegrundstücke o.ä. in den CTA gelegt werden, können diese im Insolvenzfall völlig wertlos geworden sein.

Gestützt wird diese Position durch ein aktuelles Gutachten des Bonner Rechtswissenschaftlers Thüsing, das prominent in "Der Betrieb" veröffentlicht wurde.

Der MITTELSTANDSVERBUNDwird sich in dieser Debatte weiter dafür einsetzen, dass eine Beitragsreform nach dem Vorschlag von Heubeck nicht kommen wird. Eine risikoorientierte Beitragsstruktur darf es nur dann geben, wenn sie die tatsächlichen Risiken sowie Sicherheiten sachgerecht bewertet und nicht den Mittelstand einseitig benachteiligt.

Sollten Sie Interesse an dem Gutachten haben, dann wenden Sie sich bitte an p.meissenburg@mittelstandsverbund.de . Uns stehen einige Belegexemplare zur Verfügung.

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