OECD will legaler Steuerflucht ein Ende setzen
Multinationale Internet-Konzerne wie Amazon, Apple oder Google nutzen Gesetzeslücken so geschickt aus, dass sie kaum Steuern zahlen. Jetzt will die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) die Steuerschlupflöcher schließen.
05.10.2014
Brüssel, 01.10.2014 — Die Art der Unternehmensbesteuerung ist ureigene Kompetenz von Staaten. Die gewählten Methoden und Voraussetzungen der Besteuerung der Staaten weichen deshalb nicht unerheblich voneinander ab. Viele international agierende Unternehmen nutzen die Situation, um ihre Steuerschuld zu drücken. Dies gilt umso mehr in einer globalisierten und digitalen Welt. Oftmals bedeuten solche "Sparmodelle" für die Wettbewerber vor Ort einen erheblichen Nachteil. Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat das erkannt und sich zur Aufgabe gemacht, die bestehenden Steuerschlupflöcher zusammen mit den Staaten zu schließen.
Wie bereits berichtet wurde, hat die EU-Kommission Verfahren gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg wegen fraglicher Steuerbegünstigungen eingeleitet. Die Brüsseler Behörde prüft damit die Einhaltung der europäischen Beihilferegeln. Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verfolgt dagegen einen globalen und umfassenden Ansatz. Die 20 wichtigsten Volkswirtschaften (G20) hatten die OECD damit beauftragt, die aktuellen Probleme in der internationalen Steuerpolitik zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen vorzuschlagen.
Nach Ansicht der OECD haben nationale Steuergesetze nicht mit der Entwicklung global agierender Unternehmen und Firmen aus der digitalen Wirtschaft Schritt gehalten. Schlupflöcher, die zwischen den einzelnen nationalstaatlichen Regimen entstehen, können somit von multinationalen Unternehmen dazu genutzt werden, ihre Abgaben durch trickreiche Steuergestaltung zu minimieren. Bereits im Juli 2013 stellte die OECD daher ihren Aktionsplan vor. Der OECD-Aktionsplan, der sich gegen die Erosion von Steuerbemessungsgrundlagen und die Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS) richtet, hat 15 Schlüsselprobleme identifiziert, durch die Regierungen in Zukunft verhindern können, dass internationale Firmen wenig oder gar keine Steuern zahlen.
Als konkrete Folge dieses Aktionsplans hat die OECD nunmehr eine Reihe von Empfehlungen präsentiert. Diese beziehen sich vor allem auf die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft.
- Die OECD empfiehlt einheitliche Regeln zur Besteuerung hybrider Finanzinstrumente. Damit soll vermieden werden, dass einzelne Ausgaben von Unternehmen zur Reduktion der Bemessungsgrundlage in einem Land ohne entsprechende Besteuerung in einem anderen Land verwendet werden können.
- Zudem schlägt die OECD eine Angleichung der bestehenden Steuerabkommen vor, um zu verhindern, dass nationale Vorschriften zur Eindämmung von Steuerbetrug ausgehebelt werden können.
- Um Zuge der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft schlägt die OECD zudem Maßnahmen vor, die eine größere Steuergerechtigkeit beim Transfer von Immaterialgütern (Inhaberrechten, Patente etc.) schaffen sollen.
- Darüber hinaus schlägt die OECD neue Transparenzregeln für international agierende Unternehmen vor. Dies soll zum einem den Staaten einen größeren Überblick über den Transfer von Vermögen und immateriellen Vermögenswerten verschaffen und zum anderen durch klare Regeln auf Unternehmerseite für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Die OECD hat weitere Empfehlungen für 2015 angekündigt, um alle im Aktionsplan angesprochenen Probleme anzugehen. Der Ball liegt nunmehr im Feld der Mitgliedstaaten. Da die OECD, anders als die EU nur Empfehlungen aussprechen kann, liegt es nun an den nationalen Gesetzgebern, sich über einheitliche Regeln zu einigen. Für einheitliche Regeln in der EU ist Einstimmigkeit im Rat der EU notwendig.
DER MITTELSTANDSVERBUND fordert seit langem, dass die Steuerpolitik aus einem internationalen Blickwinkel aus betrachtet werden muss. Nur so kann verhindert werden, dass direkte Konkurrenten auf den nationalen Märkten aufgrund weltweiter Niederlassungen nationales Recht - ganz legal - umgehen können und sich so unberechtigter Weise einen Steuervorteil verschaffen. Verbundgruppen sehen sich beim Aufbau ihres Online-Handels immer wieder Nachteilen gegenüber international agierender Unternehmen ausgesetzt. Die nunmehr angestoßene Diskussion könnte daher im wichtigen Bereich des Online-Handels für mehr Steuergerechtigkeit und Wettbewerb sorgen.
Richtigerweise stehen im Fokus der OECD Vorschriften zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Da sich in der Praxis herausgestellt hat, dass diese Vorschriften im internationalen Kontext oftmals zu einer Doppel-Nichtbesteuerung führen, muss dieses Problem unbedingt angegangen werden.
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