Nun also doch: Datenschutz-Novelle II beschlossen!
Umstrittenes Listenprivileg bleibt (eingeschränkt) erhalten
28.06.2009
Der Innenausschuss des Bundestages hat grünes Licht für die lange diskutierte Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD billigte das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer durch die Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Die Vorlage der sog. „Datenschutz-Novelle II“ steht am Freitag zur formalen Schlussberatung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Einwilligung. Danach sollen künftig personenbezogene Daten, also z.B. Namen und Adressen, grundsätzlich nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene darin eingewilligt hat. Entsprechende Textpassagen zur Einwilligung sollen optisch deutlich hervorgehoben sein.
Listenmäßig erfasste Daten, wie etwa Name, Beruf, Adresse, Geburtsjahr oder Titel, sollen auch ohne Einwilligung weitergegeben werden dürfen, sofern die Betroffenen über die Herkunft der Angaben informiert werden. Damit soll ihnen ermöglicht werden, einer Weitergabe und Nutzung ihrer Daten wirksam zu widersprechen. Dieses so genannte Listenprivileg war einer der Kernstreitpunkte in der Diskussion um die Reform zwischen Politik, Datenschützern und der werbetreibenden Wirtschaft. Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah die Abschaffung des Listenprivilegs vor. Die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken wäre damit grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig gewesen. Dadurch sahen Versand- und Adresshändler ihre Geschäftsmodelle gefährdet.
Weiterhin möglich soll dagegen die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten sein, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben wurden. Ferner soll die Sicherheit von Daten durch Vorschriften zur Verschlüsselung durch Anonymisierung und Pseudonymisierung erhöht werden. Gestärkt werden soll zudem die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, für die weitreichende Kündigungsschutzvorschriften vorgesehen sind. Daneben sollen die Aufsichtsbehörden künftig bei Verstößen gegen Datenschutzregelungen nicht nur Bußgeldverfahren einleiten, sondern auch anordnen können, dass der entsprechende Verstoß eingestellt wird. Auch sollen die Bußgelder für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen deutlich angehoben werden. Dabei ist für solche Fälle auch die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen. Die zunächst geplanten Regelungen zur Einführung eines Datenschutzaudits sind hingegen gestrichen worden. Hier soll nach dem Willen der Koalition zunächst ein dreijähriges Pilotprojekt für eine Branche erfolgen.
Positiv zu bewerten ist zunächst der - wenn auch eingeschränkte - Erhalt des Listenprivilegs. Ob der nun ausgehandelte Kompromiss allerdings seinen selbst gesetzten Zielen nach mehr Datensicherheit und Transparenz für Verbraucher gerecht wird, ist mehr als fraglich. Der bereits heute unzulässige Missbrauch von Daten wird auch durch die Novelle nicht verhindert. Vielmehr steht zu befürchten, dass die Neuerungen zu einer weiteren Verkomplizierung des ohnehin schon komplexen Datenschutzrechts führt.
Bereits am 29.05.2009 hat der Bundestag mit der Mehrheit der großen Koalition den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regulierung von Auskunfteien sowie des Scoring (sog. Novelle I) verabschiedet. Verbraucher können sich künftig — das Gesetz tritt am 01.04.2010 in Kraft — bei Auskunfteien über ihre dort gespeicherten Daten informieren. Verweigern die Auskunfteien die Herausgabe von Daten, können Bußgelder verhängt werden.