Novelliertes Genossenschaftsgesetz lässt DGRV auf “erhebliche Neugründungen“ hoffen
Leuschner sieht gestiegene Attraktivität für Genossenschaften
07.06.2006
Berlin, 7.6.2006. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) sieht im neuen Genossenschaftsgesetz, das noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss und am 18. August in Kraft treten soll, erhebliches Potential für eine große Anzahl von Neugründungen.
Wie der DGRV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Carl-Friedrich Leuschner in Berlin sagte, erleichtere das neue Gesetz aufgrund verschiedener Vereinfachungen die Gründung einer Genossenschaft. Beispielsweise sollen künftig bereits drei statt bisher sieben Personen eine eG gründen können. „Wir hoffen deswegen auf erhebliche Neugründungen“, soLeuschner.