Neues Jahr, neues Glück? Die 10 wichtigsten Gesetzesänderungen für den Mittelstand 2010
Wachstumsbeschleunigungsgesetz, neue Steuertarife, Novellen bei den Vorsorgeaufwendungen — zum Jahreswechsel sind wieder eine Vielzahl von neuen Gesetzen und Verordnungen in Kraft getreten. Der ZGV stellt die bedeutsamsten Neuerungen vor
11.01.2010
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist bereits das dritte Konjunkturpaket, das die Bundesregierung innerhalb des abgelaufenen Jahres 2009 im Kampf gegen die Wirtschaftskrise aufgelegt hat. Es soll neben Entlastungen für Eltern auch Unternehmen und Erben besserstellen. Auch zahlreiche Änderungen im Steuerrecht und bei den Vorsorgeaufwendungen traten zum 01.01.2010 in Kraft.
Hier die 10 wichtigsten Neuerungen:
1. Erbrecht
Das aufgrund breiter Kritik erneut überarbeitete Gesetz zur Erbschafts- und Schenkungssteuer (Reform der Reform) soll den Betrieben mehr Freiräume geben, um auf mögliche Beschäftigungslagen flexibler reagieren zu können. Die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird auf einen neuen Steuersatz von 15 bis 43 Prozent gesenkt (im Rahmen der Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 war der Eingangssteuersatz in Steuerklasse II auf mindestens 30 Prozent erhöht worden, was zu teils drastischen Mehrbelastungen und faktisch zu einer Gleichstellung mit Nichtverwandten führte).
Die sog. Lohnsummenregelung wird entschärft. Die bisherige Regelung sah vor, dass ein Unternehmen nach dem Erbfall 7 Jahre fortgeführt werden muss und die in dieser Zeit gezahlte Lohnsumme nicht geringer als 650% der Ausgangslohnsumme sein darf. Bei Unterschreitung der Mindestlohnsumme entfallen erbschaftssteuerliche Vergünstigungen. Die nun in Kraft getretene Änderung reduziert den maßgeblichen Zeitraum ("Behaltenszeitraum") auf lediglich fünf Jahre und die Mindestlohnsumme auf 400% der Ausgangslohnsumme. Betriebe mit bis zu zwanzig Beschäftigten (bisher: zehn Beschäftigte) sollen der Lohnsummenregelung gar nicht unterliegen.
Eine komplette Freistellung des Unternehmens von der Erbschaftsteuer kann in Anspruch genommen werden, wenn der Erwerber das Unternehmen sieben Jahre (bisher: zehn Jahre) fortführt, wobei die Lohnsumme dann 700%der Ausgangslohnsumme (bisher: 1000%) betragen muss.
Auch ansonsten wurde das Erbrecht erheblich novelliert. So gilt beispielsweise, dass man sein Erbe innerhalb von sechs Wochen abschlagen und trotzdem seinen Pflichtteil bekommen kann, wenn an ein Erbe bestimmte Bedingungen verbunden sind (wie Auszahlung erst mit 27 Jahren). Bisher verlor man auch seinen Pflichtteil, wenn man ein Erbe ausschlug.
2. Abschreibungen
Unternehmen sollen mehr Möglichkeiten bei Abschreibungen haben. Deswegen gilt ab Januar 2010 eine neue Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis zu einem Betrag von 410 Euro. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro zuzulassen.
3. Kurzarbeitergeld
Die Kurzarbeiter-Regelung, die sich in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährt hat, wird um ein Jahr verlängert. Unternehmen können Kurzarbeitergeld, das sie 2010 erstmals beantragen, dann aber nur noch maximal 18 Monate beziehen. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.
4. Zinsschranke
Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen werden erleichtert. Die Freigrenze bei der Zinsschranke, die den steuerlichen Abzug von Schuldzinsen beschränkt, wird auf drei Millionen Euro erhöht.
5. Einkommensgrenzen
Besserverdiener werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das bringt die zum Jahreswechsel übliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen mit sich. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um je 100 Euro auf monatlich 5.500 Euro im Westen und 4.650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze um 75 Euro auf 3.750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen sind keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.
6. Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen
Ab 01.01.2010 können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge voll steuerlich geltend gemacht werden. Zuvor fielen die Beiträge unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. Diese „Sonderausgaben“ konnten Arbeitnehmer nur bis zu 1.500 Euro beim Fiskus anmelden, Selbstständige bis zu 2.400 Euro. Es können jedoch nur Ausgaben für eine Basisversorgung, die der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, abgesetzt werden. In dem Umfang profitieren also auch Privatversicherte von der Neuerung. Vier Prozent werden pauschal für den Anspruch auf Lohnfortzahlung abgezogen. Denn die Lohnfortzahlung zählt nicht zu den Ausgaben für die Vorsorge. Durch die Neuregelung werden besonders diejenigen entlastet, die hohe Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung zahlen. Etwa Familien, die Kinder in der privaten Krankenversicherung selbst versichern müssen. Vor einer Schlechterstellung muss sich aber niemand fürchten. Bis 2019 verhindern Finanzämter das durch eine Günstigerprüfung.
7. Freibetrag
Im neuen Jahr bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei. Der Grundfreibetrag steigt von 7.834 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und von 15.669 auf 16.009 für verheiratete Paare. 8.004 Euro bzw. 16.009 Euro bleiben somit künftig nach Abzug von Werbungskosten und anderen Aufwendungen vom Zugriff des Fiskus verschont. Zugleich steigt die Summe, die der volljährige Nachwuchs verdienen darf, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Dieser Grenzbetrag wird auch auf 8.004 Euro angehoben.
8. Krankenkassen
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private KV wechseln. Zudem können alle Krankenkassen von 2010 an pleitegehen — auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und andere regionale Kassen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht — wie Barmer und DAK — insolvenzfähig. Bei einer Pleite haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart.
Im Übrigen:Im nächsten Jahr werden viele Krankenkassen zum ersten Mal Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen — vermutlich nicht mehr als acht Euro pro Monat. Ist der Zusatzbeitrag höher, muss die Krankenkasse das Einkommen ihrer Versicherten darauf überprüfen, ob sie sich die Beiträge noch leisten können.
9. Widerrufsfrist im Internet
Für ersteigerte Waren gilt eine vierwöchige Widerrufs- und Rückgabefrist — egal ob im Internet oder im stationären Handel geboten wurde. Ab 11.06.2010 wird diese Frist im Netz auf zwei Wochen verkürzt und damit den anderen Online- und Fernabsatzgeschäften angeglichen. Bei Auktionshäusern in der Einkaufsstraße bleibt es hingegen bei der Vier-Wochen-Regel. Bei nicht ersteigerten Waren sind Geschäfte hingegen nicht gesetzlich verpflichtet, Kaufverträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig zu machen. Viele Händler bieten das jedoch aus Kulanz an.
10. Personalausweis + Elena
Im November 2010 soll der elektronische Personalausweis mit einem Chip kommen. Mit einem Lesegerät soll es möglich sein, sich über das Internet auszuweisen, zum Beispiel beim Online-Banking. Eine Umtauschpflicht für die Ausweise ist nicht geplant.
Mit dem elektronischen Entgeltnachweis («Elena») will die Bundesregierung lästigen Papierkram für Wirtschaft und Verbraucher abschaffen. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben. Elena startet zwar erst 2012. Die Arbeitgeber müssen aber vom 1. Januar 2010 an monatlich Daten an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden.