MENÜ MENÜ

Neuer Gefahrtarif in der Berufsgenossenschaft ab 2013

Ein entscheidender Meilenstein zur Vollendung der Fusion der ehemaligen Handelsberufsgenossenschaften, der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel ist erreicht. Der neue gemeinsame Gefahrtarif findet für die Berechnung der Beiträge ab 01.01.2013 Anwendung. Die erste Beitragserhebung auf Basis des neuen Gefahrtarifs erfolgt im Frühjahr 2014.

18.12.2012

Zum 01.01.2013 tritt der erste gemeinsame Gefahrtarif der BGHW in Kraft. Damit ist ein entscheidender Meilenstein zur Vollendung der Fusion der ehemaligen Handelsberufsgenossenschaften, der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel, erreicht.

Der neue Gefahrtarif findet für die Berechnung der Beiträge ab 01.01.2013 Anwendung. Die erste Beitragserhebung auf Basis des neuen Gefahrtarifs erfolgt im Frühjahr 2014. Für das Jahr 2012 erfolgt letztmals eine getrennte Beitragserhebung für die Sparten Großhandel-Lagerei und Einzelhandel.Wie in jedem Jahr erhalten die Mitglieder der BGHW in diesen Tagen die Nachweise zur Berechnung der Beiträge. Es besteht die Möglichkeit, sowohl den Nachweis als auch die Mitteilung über Änderungen im Unternehmen online über unser Extranet unter www.bghw.de einzureichen.

Ziel war es, einen zukunftsorientierten, transparenten Gefahrtarif mit stabilen Risikogemeinschaften als einheitliche Grundlage für die zukünftige Beitragserhebung zu erstellen. So besteht der neue Gefahrtarif lediglich aus noch 14 Gefahrtarifstellen gegenüber insgesamt 42 Gefahrtarifstellen der beiden Spartengefahrtarife. Auf eine Trennung in einen Büroteil und einen gewerblicher Teil wird ebenso verzichtet wie auf eine Differenzierung nach Groß- und Einzelhandel.

Verlässliche Aussagen zur künftigen Beitragshöhe für einzelne Unternehmen sind derzeit noch nicht möglich, denn die Beitragshöhe hängt nicht nur vom Gefahrtarif, sondern auch von der Entwicklung der Unfallzahlen, den Leistungsaufwendungen sowie erforderlichen Ausgaben für die Prävention als auch von der Entwicklung der Lohnsummen ab. Der konkrete Jahresbeitrag für die einzelnen Unternehmen ergibt sich erst infolge der Umlage des Finanzbedarfs der Berufsgenossenschaft für das abgelaufene Kalenderjahr auf die Unternehmen.

Der Gefahrtarif bewirkt dabei eine Differenzierung der Beiträge nach der Gefährdung der einzelnen Gewerbe. Außerdem ist für die individuelle Beitragslast der Unternehmen das neue Beitragsausgleichsverfahren zu berücksichtigen, das zusammen mit dem neuen Gefahrtarif in Kraft tritt und primär die Unfälle in den Beobachtungsjahren 2012 und 2013 berücksichtigt.

Einige Beispiele zur Beitragsberechnung, den neuen Gefahrtarif und Hinweise zur DEÜV-Meldung finden Sie zum download hier.

Zurück zur Übersicht