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Neue und geänderte Arbeitsstättenregelungen verfügbar

Das Bundesarbeitsministerium hat nunmehr verschiedene Arbeitsstättenregeln, die der Arbeitsstättenausschuss in seiner letzten Sitzung am 18. Juni 2013 verabschiedet hatte, im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht.

12.09.2013

Das Bundesarbeitsministerium hat nunmehr verschiedene Arbeitsstättenregeln, die der Arbeitsstättenausschuss in seiner letzten Sitzung am 18. Juni 2013 verabschiedet hatte, im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgemacht.

  1. Veröffentlicht wurde die neue Arbeitsstättenregel (ASR) A 1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Mit dieser ASR werden die Anforderungen an Raumabmessungen von Arbeitsräumen und Bewegungsflächen in § 3a Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 1.2 und 3.1 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert.
  2. Weiterhin wurde die neue ASR A 4.1 "Sanitärräume" bekanntgemacht. Diese ASR konkretisiert die in §§ 3a, 4 und 6 der Arbeitsstättenverordnung sowie insbesondere in den Punkten 4.1 und 5.2 des Anhanges genannten Anforderungen für das Einrichten und Betreiben von Sanitärräumen und Waschgelegenheiten für Arbeitsstätten.
  3. Ferner wurden die ASR V 3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", die ASR A 1.5/1,2 "Fußböden" und die ASR A 3.4 "Beleuchtung" ergänzt. Dort wurden jeweils die abweichenden/ergänzenden Anforderungen für Baustellen eingefügt.
  4. Zudem wurde die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" geändert. Dort wurde im Anwendungsbereich gestrichen, dass diese ASR nicht für das Einrichten und Betreiben von Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung beschäftigt sind, gilt.


Die Arbeitsstättenregeln sind auch im Internetauf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)abrufbar.

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