Neue Rechtslage bei Arbeitsverträgen
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bringt Änderungen mit sich
16.11.2005
Berlin, 16.11.2005. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist bei Arbeitsverträgen nunmehr zu prüfen, ob das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingen auf die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Anwendung findet. Um Arbeitgebern einen Überblick über die rechtlichen und praktischen Fragen sowie Handlungsempfehlungen zu geben, hat der ZGV ein Merkblatt aufgelegt, welches hier angefordert werden kann.