Neue Gefahr aus Brüssel: Künftig längere Gewährleistung für Produktmängel?
Einige EU-Mitgliedsstaaten planen die Gewährleistungsfrist bei langlebigen Gütern von zwei auf vier Jahre zu verdoppeln — Konsequenzen für die Wirtschaft noch unklar
15.08.2009
Zum Schutz der Verbraucher planen einige EU-Mitgliedsstaaten, darunter Frankreich und die Niederlande, die Gewährleistungsfrist bei langlebigen Gütern von zwei auf vier Jahre zu verdoppeln. Das bedeutet, dass Händler und Hersteller künftig eventuell länger für Mängel an ihren Produkten haften müssen. Dies geht aus Dokumenten des EU-Ministerrats hervor, die der "Financial Times Deutschland" (FTD - Mittwochausgabe) vorliegen. Was in diesem Fall genau mit „langlebigen Gütern“ gemeint ist, ist noch nicht näher definiert. Die Regelung könnte sowohl Autos betreffen, möglicherweise aber auch Fernseher und Haushaltsgeräte.
Auf deutsche Händler und Hersteller könnten bei Realisierung der Pläne Kosten in Milliardenhöhe zukommen. Die erste Lesung im Europäischen Parlament zum Thema Verbraucherrichtlinie findet nach der Sommerpause statt.
Der ZGV informiert über die weiteren Entwicklungen.
Ansprechpartner im ZGV:
RA Dr. Günther Schulte, 0221-35 53 71-42
RA Dr. Marc Zgaga, 0221-35 53 71-39