Neue Durchführungsanweisungen zum Altersteilzeitgesetz
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Durchführungsanweisungen zum Altersteilzeitgesetz für Altersteilzeitfälle ab dem 1. Juli 2004 ergänzt und aktualisiert.
27.10.2005
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Durchführungsanweisungen zum Altersteilzeitgesetz für Altersteilzeitfälle ab dem 1. Juli 2004 ergänzt und aktualisiert. Die Neuauflage der Durchführungsanweisungen ist im Internet abrufbar unter: www.arbeitsagentur.de (Informationen für Arbeitgeber/ Geldleistungen/ Altersteilzeit/ Durchführungsanweisung der BA).
Die Überarbeitung betrifft vor allem die Anspruchsvoraussetzungen und Modalitäten der Erstattungsleistungen durch die Bundesagentur sowie das Erlöschen und Ruhen dieses Erstattungsanspruchs.