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Neue Arbeitszeitregelungen für LKW-Fahrer

Ab dem 1. September 2006 gelten neue Regelungen zur Arbeitszeit sowie zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten für LKW-Fahrer.

23.10.2006

Ab dem 1. September 2006 gelten neue Regelungen zur Arbeitszeit sowie zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten für LKW-Fahrer.

Arbeitszeit: Nach der neuen Regelung ist eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden geregelt. Die Arbeitszeit darf auf bis zu 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn ein Ausgleich der Mehrarbeit innerhalb von vier Monaten erfolgt (§ 21 a Abs. 4 ArbeitszeitG).

Die neuen Arbeitszeitregelungen bringen keine Veränderungen für tarifgebundene Arbeitgeber, da die Regelungen über Arbeitszeiten für Fahrpersonal in den Manteltarifverträgen vorrangig anzuwenden sind.

Aufzeichnungspflicht: Nunmehr muss die gesamte Arbeitszeit des Fahrpersonals aufgezeichnet werden (§ 21 a Abs. 7 ArbeitszeitG). Diese Vorschrift bringt für jeden Arbeitgeber unmittelbar Veränderungen mit sich.

Um sicherzustellen, dass diese Vorgaben erfüllt werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, vom Fahrpersonal schriftlich Auskunft über Arbeitszeiten zu verlangen, die in einem anderen Arbeitsverhältnis geleistet werden. Der Beschäftigte ist wiederum verpflichtet, diese Angaben schriftlich vorzulegen.

Die neue Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten bedeutet zwar zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Arbeitgeber. Andererseits bietet Sie Arbeitgebern gleichzeitig die Möglichkeit, die Arbeitszeiten der Fahrer außerhalb der Lenkzeiten besser kontrollieren zu können. Möglicherweise überwiegen die Vorteile durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten die Nachteile, die durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand entstehen?

Den Auszug mit der neuen Vorschrift des § 21 a ArbeitszeitG finden Sie hier.

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