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Nahles beharrt auf Forderung nach Mindestlöhnen

In einem Gespräch im Kreise der Hauptgeschäftsführer der BDA-Mitgliedsverbände erläuterte die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende ihre Forderung nach Mindestlöhnen

27.10.2008

Berlin, 20.10.2008: Aus der Arbeitslosenversicherung müsse eine „Arbeitsversicherung“ werden, das Mindestarbeitsbedingungsgesetz dürfe nicht länger „toter Tiger“ sein und „sittenwidrigen Auswüchsen auf dem Arbeitsmarkt“ müsse sie in ihrer Verantwortung als Politikerin entgegentreten.
Mit diesen deutlichen Kernbotschaften positionierte sich die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und stellvertretende Vorsitzende der SPD, Andrea Nahles, MdB, anlässlich der Hauptgeschäftsführerkonferenz der BDA in Berlin. Auch in Branchen, in denen nicht die erforderlichen 50 % aller Beschäftigten tariflich gebunden seien, um in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen zu werden, erwarte sie eine Mindestlohnregelung. Hierzu müsse das in 1952 in wirkungsloser Form erlassene Mindestarbeitsbedingungsgesetz wieder „flottgemacht“ werden.

Besonders unter Beschuss nahm sie die Zeitarbeitsbranche. Ihr seien einige wirtschaftlich äußerst gesunde Unternehmen aus der Metall- und Maschinenbaubranche bekannt, die mit 20% bis 30 % Leiharbeit agierten. Dies komme einer „zweiten Tarifstruktur“ in den Unternehmen nahe. Mit ihrer Forderung nach Mindestlöhnen wolle sie im Übrigen keine Wirkung auf die Arbeitsplätze erzielen. Ihr gehe es um das Sicherungsniveau an sich. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Zeitarbeit erheblichen Anteil bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit habe. Der Vertreter der Branche wies darauf hin, dass zwei Drittel aller Beschäftigen in der Zeitarbeit ehemals Arbeitslose seien. Somit bewähre sie sich als Beschäftigungsinstrument.

Dieseteilweise kontroverse Diskussion will die BDA in dieser Form regelmäßig fortsetzen.

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