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MITTELSTANDSVERBUND unterstützt Online-Petition zur Dienstwagenbesteuerung

DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt den Vorschlag, die 1-Prozent-Regelung für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von Geschäftswagen zu überprüfen und gegebenenfalls das Einkommensteuergesetz dahingehend zu ändern, dass anstelle des KFZ-Bruttolistenpreises auf den ortsüblichen Marktpreis abgestellt wird.

19.03.2013

DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt den Vorschlag, die 1-Prozent-Regelung für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung von Geschäftswagen zu überprüfen und gegebenenfalls das Einkommensteuergesetz (EStG) dahingehend zu ändern, dass anstelle des KFZ-Bruttolistenpreises auf den ortsüblichen Marktpreis abgestellt wird. Bekanntermaßen entspricht der Listenpreis nicht mehr dem tatsächlichen Preis, zu dem Händler Fahrzeuge verkaufen.

Wenn ein Geschäftswagen nicht nur betrieblich, sondern auch privat genutzt wird, muss gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG der Wert der privaten Nutzung versteuert werden - entweder nach der aufwendigen Fahrtenbuchmethode oder nach der 1-Prozent-Regelung. Letzteres wird in der Normalfall in der Praxis; versteuert wird Monat für Monat 1 Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs. Die Fahrtenbuch-Methode ist mit einem sehr hohen Aufwand verbunden und streitanfällig. Nicht zuletzt: Wird das Fahrtenbuch aufgrund von Fehlern verworfen, greift automatisch die 1-Prozent-Regelung - mit erheblichen finanziellen Folgen.

Daher setzt sich die Wirtschaft seit Jahren für eine gerechtere Besteuerung der privaten Dienstwagennutzung ein. Jeder Autokäufer weiß, dassNeuwagen nicht zum Listenpreis verkauft werden, sondern zu einem weit günstigeren individuell ausgehandelten Preis. Finanzverwaltung und finanzgerichtliche Rechtsprechung sehen jedoch weder einen Bedarf noch eine Möglichkeit, die derzeitige Gesetzeslage zu ändern. So bleibt letztendlich nur die Einwirkung auf den Gesetzgeber.

Genau hier setzt eine Initiative an, den Deutschen Bundestag im Wege einer Online-Petition um Abhilfe zu bitten. Online-Petitionen werden öffentlich diskutiert, man kann diese auch sehr unkompliziert online durch Mitzeichnung unterstützen. Je mehr Steuerpflichtige einer Petition beitreten, um so größer ist die Chance, dass sich der Deutsche Bundestag des Themas annimmt und das Einkommensteuergesetz auch tatsächlich ändert. Eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss erfolgt ab einer Zahl von 50.000 Unterstützern.

Die Zeichnungsfrist für die Online-Petition (hier klicken)endet am 26. März 2013. Zum Mitzeichnen ist eine einfache Registrierung notwendig. Der Mitzeichner hat die Möglichkeit entweder unter seinem vollständigen Namen oder unter einem Pseudonym geführt zu werden.

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