MITTELSTANDSVERBUND fordert Beitragsgerechtigkeit bei Rundfunkbeitrag
Nach aktuellen Aussagen mehrerer Ministerpräsidenten nimmt der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch die seit Beginn des Jahres geltende Haushalts- und Betriebsstättenabgabe bis zu einer Milliarde Euro mehr ein. Im politischen Raum wird deshalb über eine Senkung der Beiträge diskutiert.
06.12.2013
Berlin, 05.12.2013 — Der MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Überlegungen zur Absenkung der Rundfunkgebühr grundsätzlich. Jedoch darf eine pauschale Regelung erst dann erfolgen, wenn zuvor die durch das noch neue System entstandenen ungerechten Mehrbelastungen für den Mittelstand bereinigt sind. Diese Mehrbelastungen dürften schließlich den Löwenanteil der überplanmäßigen Einnahmen ausmachen.
Durch die fast ein Jahr alte Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag sind für mittelständische Unternehmen erhebliche Zusatzkosten entstanden. Das grundsätzliche Ziel einer von der Anzahl der Geräte und Personen unabhängigen Abgabe wurde gerade durch die Staffelung für Unternehmen nicht erreicht. Hier verbergen sich viele teure Ungerechtigkeiten im Detail.
So wird beispielsweise der Beitrag pro Betriebsstätte erhoben - dies führt teilweise zu willkürlichen Ergebnissen, da gleich große Unternehmen unterschiedlich stark belastet werden. Dies gilt vor allem für selbständige Kaufleute mit mehreren Betriebsstätten und Filialunternehmen, die nun deutlich schlechter gestellt werden. Da für die Berechnung auch die Zahl der Mitarbeiter maßgeblich ist, ergibt sich für Unternehmen mit vielen Teilzeitbeschäftigten eine zu hinterfragende Mehrbelastung. Zudem werden die meisten auf Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge zusätzlich mit einem Beitrag belegt. All diese Ungerechtigkeiten treffen ausschließlich Unternehmen; der Verbraucher kann mit seiner Haushaltsabgabe alle Familienmitglieder und Fahrzeuge abgelten.
DER MITTELSTANDSVERBUND setzt sich für ein gerechtes Beitragsmodell ein. Er hat seinerzeit das Gesetzgebungsverfahren begleitet und weitreichende Nachbesserungen gefordert. Gemeinsam mit anderen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden konnten so in einigen Detailfragen Verbesserungen zugunsten der Wirtschaft durchgesetzt werden, z.B. dass Unternehmen mit bis zu acht Beschäftigten nun mit nur einem Drittel des Beitrags belastet werden (zuvor lag diese Grenze bei vier Beschäftigten). Damit wurden kleine Unternehmen im Vergleich zum Arbeitsentwurf entlastet. Zudem konnten die Ministerpräsidenten davon überzeugt werden, dass pro Betriebsstätte wenigstens ein nichtprivates Kraftfahrzeug beitragsfrei gestellt wird. Darüber hinaus wurden die Auszubildenden bei der Definition der Beschäftigten ausgenommen, so dass sie bei der Berechnung des Beitrags keine Berücksichtigung mehr finden.
Die ungerechte Situation können nun bereinigt werden, ohne dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine sichere und planbare Finanzgrundlage zu nehmen. "Der Mittelstand wurde durch die neue Beitragsordnung über Gebühr belastet - dies muss nun zurück genommen werden", fordert der Hauptgeschäftsführer der Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes, Dr. Ludwig Veltmann.