Mittelstand zweifelt massiv an Praxistauglichkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung
Bei einem Fachgespräch mit dem Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit den Vertretern des Mittelstandes stieß der Berichtsentwurf der EU-Kommission auf massive Kritik.
01.02.2013
Berlin, 30. Januar 2013: Die Verbändevertreter des Mittelstandes, die der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag (PKM) zu einem Fachgespräch ins Jakob-Kaiser-Haus eingeladen hatte, darunter auch DER MITTELSTANDSVERBUND, ließen an dem Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters aus dem europäischen Parlament zu dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Datenschutzgrundverordnung kein gutes Haar.Selbst derSchattenberichterstatter zur EU-Datenschutzgrundverordnung im Europäischen Parlament, Axel Voss MdEP, äußerte erhebliches Unbehagenüber die nun vorliegende Berichtsfasung. Dem Ziel,einer von den Unternehmern ausdrücklich gewünschten europaweiten Vollharmonisierung der Datenschutzregelungenhabe man sich damit nicht genähert. Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, brachte es zunächst auf den Punkt: "Wenn das Gesetzeswerk gut wird, ist es eine enorme Chance, wenn es schlecht wird, dagegen die absolute Katastrophe". Die Wirtschaftsvertreter betonten einhellig, dass die hoch differenzierte Nutzung von persönlichen Daten im Wirtschaftsverkehr nicht mit einer einzelnen, offenbar von großen Internetplattformen wie google und facebook bestimmten Regelungserfordernis, "erschlagen" werden könne. Der aktuelle Vorschlag würge - so er in dieser Form zum Tragen komme -ohne Not vielfältige alltägliche Datentransfers in unkritischen Geschäftsbereichen ab. Hiervon sei der Mittelstand zu aller erst betroffen. Zu befürchten sei allerdings nicht nur eine extreme Erschwernis in den Geschäftsprozessen, sondern Unternehmer werden auch ohne Not ins Unrecht gesetzt, weil sie die komplexen Bestimmungen und deren für sie unübersehbareKonsequenzen nicht einhalten können. Darüber hinaus fürchteten einige gar, dass der Online-handel vollkommen zum Erliegen kommen könne, weil etwa die Leistungen von Wirtschaftsauskunfteien vor einer Bestellabwicklung nicht mehr in notwendigem Umfang erbracht werden können. In der weiteren Debatte wurde dies mit zahlreichen Beispielen untermauert. Hierbei erging die Forderung an die Politik, nicht etwa nach Unternehmensgrößen zu unterscheiden und Ausnahmen für kleinere Unternehmen anzustreben, wie dies von einigen Parlamentariern gelegentlich erwogen würde, sondern es müsse eine klare Unterscheidung zwischen risikobehafteten Daten und solchen, die weniger oder keine Risiken enthielten, getroffen werden. Schröder pflichtete dem bei: "Es gibt nicht nur ein Recht auf Datenschutz, sondern auch eines auf Datenverarbeitung und -nutzung und ebenso eines auf Kommunikation. Die Politik muss dafür Sorge tragen, hier Mitte und Maß zu finden". Die Verbände wurden ermuntert, die vielfältigen Kanäle der Interessenvertretung verstärkt zu nutzen, insbesondere mit Blick auf die Mehrheitsverhältnisse im EU-Parlament, um den Verordnungsentwurf in eine mittelstandsverträgliche Fassung zu bringen.DER MITTELSTANDSVERBUNDhat bereits auf europäischer und nationaler EbeneGespräche aufgenommen und wird den Prozess im Dialog mit seinen Mitgliedern intensiv begleiten. Hinweise aus der Praxis sind hierbei stets willkommen. Info: l.veltmann@mittelstandsverbund.de