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Mittelstand bleibt trotz Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung skeptisch

ZGV-Präsident Siebert mahnt von der Politik mehr Entschlossenheit an

22.03.2006

Am 17. März 2006 hat der Bundestag das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet. Es ist Teil des Wachstumspaketes, für das bis 2009 insgesamt 25 Mrd. Euro vorgesehen sind. Insbesondere die nun geregelte Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen sei ein erster — wenngleich zu zaghafter - Schritt in die richtige Richtung, betonte ZGV-Präsident Joachim Siebert heute in Berlin. Nach dem Gesetz können Handwerkerrechnungen rückwirkend ab 01.01.2006 bis zur Höhe von 20 Prozent, jedoch höchstens 600 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Damit wird die Schwarzarbeit zwar tendenziell unattraktiver, stellte Siebert weiter heraus, für die nachhaltige Stärkung der Binnenkonjunktur bedürfe es jedoch eines entschiedeneren Impulses. Der im Koalitionsvertrag angekündigte stärkere Einbezug von Investitionen in privat genutzte Wohnimmobilien zur Altersvorsorge könne ein solcher Impuls sein. Er fordere deshalb erneut die steuerliche Gleichbehandlung von immobilienbezogener Altersvorsorge mit den übrigen steuerbevorzugten Möglichkeiten wie z.B. die sogenannte Riesterrente. Siebert warnte jedoch davor, diese positiven Impulse durch die geplante Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2007 zu konterkarieren. „Die Mehrwertsteueranhebung von 16 auf 19 Prozent ist und bleibt Gift für die deutsche Konjunktur, wenn nicht gleichzeitig eine massive Entlastung durch die Senkung der Lohnnebenkosten für die Unternehmen spürbar wird. Zu befürchten ist ein Ausbremsen des sich andeutenden Wachstums der Wirtschaft, bevor der Konjunkturmotor richtig in Fahrt gekommen ist.“

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