Mitarbeiter haben Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung gegen Arbeitgeber - ZGV hat die Lösung!
Unseren Mitgliedern ist besonders wichtig: Kostenneutralität, keine arbeits- und steuerrechtlichen Risiken, kein Verwaltungsaufwand und nicht zuletzt: die Reduzierung von Lohnnebenkoste
22.11.2005
Der ZGV hat zusammen mit dem genossenschaftlichen Verbundpartner - der R+V Versicherung - verschiedene Gruppenversicherungsverträge zur betrieblichen und privaten Altersversorgung erarbeitet. Ziel des ZGV war es, den Rechtanspruch auf Entgeltumwandlung abzubilden und dabei allen tariflichen Anforderungen zu entsprechen.
Neben der Kostenneutralität, ist es für unsere Mitglieder besonders wichtig, den Verwaltungs- und internen Diskussionsaufwand aus dem eigenen Betriebsablauf heraus zu halten. Dabei helfen die Experten der RuV, die für unseren Verband und unsere Mitglieder tätig sind und daher unser mittelständisches Profil bestens kennen.
Aber neben einer einfachen Umsetzung im eigenen Haus sind (zunächst) bis 2008 auch handfeste Kostenvorteile zu erreichen:
Wenn Ihre Mitarbeiter sich für die Entgeltumwandlung entscheiden, sparen Sie bis 2008, die auf den Beitrag anfallenden Aufwendungen zur Sozialversicherung. Für Ihre Mitarbeiter sind die Beiträge für die gesamte Laufzeit steuerfrei, da sie direkt aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden.
Folgende Vorsorgekonzepte mit besonders günstigen Konditionen stehen zur u.a. Verfügung:
- Die Direktversicherung, für die Entgeltumwandlung und für arbeitgeberfinanzierte Beiträge
- Die "Riester-Rente" — wegen einer Gesetzesänderung ab 2006 in diesem Jahr für Männer noch günstiger
- Die Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit mit vereinfachter Gesundheitsprüfung
Bei den Tarifgesprächen mit der R+V hat der ZGV seine Starke Position dafür eingesetzt, dass besondere kostenreduzierte Konditionen möglich wurden, die jedes einzelne Mitglied nicht oder nur sehr schwer „am Markt“ erreicht hätte.
Außerdem bieten diese ZGV - Verträge eine vereinfachte Gesundheitsprüfung (auch für die Berufsunfähigkeitsabsicherung); ein Vorteil der besonders derjenige zu schätzen weiß, dem in der Vergangenheit ein Antrag beim „Hausversicherer“ abgelehnt wurde.