Mindestlohn: Risiko für den kooperierenden Mittelstand
Der Mindestlohn von 8,50 Euro stellt ein besonderes Risiko für den kooperierenden Mittelstand dar. Zu diesem Ergebnis kommt DER MITTELSTANDSVERBUND in seiner Stellungnahme im Rahmen des BMAS-Branchendialogs.
17.03.2014
Berlin, 11.03.2014 — Obwohl mittlerweile selbst innerhalb der Gewerkschaften Streit über den gesetzlichen Mindestlohn entbrannt ist, drückt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei ihrem zweiten Großprojekt nach dem umstrittenen Rentenpaket weiter aufs Gas. Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn soll bereits Anfang April in den Bundestag eingebracht werden.
Ein solch ambitionierter Zeitplan lässt sich nur durchhalten, wenn einem nicht zu viel Gegenwind entgegen bläst. Oder wenn man – wie Nahles in diesem Fall – einfach keinen zulässt. So gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den am sogenannten Branchendialog beteiligten Verbänden, darunter DER MITTELSTANDSVERBUND, gerade einmal fünf Tage Zeit, um ihre Stellungnahmen einzusenden. Dabei wollte das BMAS "besondere Problemlagen im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohns ermitteln", um diese bei der Erarbeitung des Gesetzes zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck sollten die Verbände einen Fragebogen zu der besonderen Betroffenheit ihrer Mitgliedsunternehmen ausfüllen.
Obwohl DER MITTELSTANDSVERBUND den gesetzlichen Mindestlohn insgesamt ablehnt, beteiligt er sich dennoch konstruktiv an der Diskussion im Rahmen des BMAS-Branchendialogs. "In der Kürze der Zeit war es allerdings schlicht nicht möglich, aktuelle Zahlen von den Mitgliedsunternehmen zu erheben", kritisiert MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann. Er erwartet deswegen, dass weitere Beiträge des Spitzenverbandes im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Selbst aus dem Bundestag werden die Stimmen lauter, die sich von der Bundesarbeitsministerin überfahren fühlen. "An einer sachlich-konstruktiven Diskussion scheint das BMAS nicht besonders interessiert zu sein", stellt Veltmann fest.
In seiner Stellungnahme kommt DER MITTELSTANDSVERBUND zu dem Ergebnis, dass der kooperierende Mittelstand durch den geplanten Mindestlohn und die zu erwartenden Lohnkostensteigerungen in besonderem Maße betroffen ist. Er rechnet vor, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro in Betrieben mit bis zu vier Mitarbeitern zu einer Anhebung der gesamten betrieblichen Lohnsumme um 7,6 Prozent, in Betrieben mit fünf bis zehn Mitarbeitern um 5,6 Prozent führen würde. Ein Großteil der 230.000 kleinen und mittleren Unternehmen, die in rund 320 Verbundgruppen organisiert sind und vom MITTELSTANDSVERBUND vertreten werden, beschäftigt maximal zehn Mitarbeiter.
DER MITTELSTANDSVERBUND bekräftigt in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMAS, dass tarifliche Mindestlöhne den gesetzlichen überlegen seien, weil sie sowohl den regionalen als auch den Branchenbedürfnissen besser gerecht werden können. Da der Mindestlohn aber politisch gewollt sei, "kommt es nun auf die richtige Ausgestaltung an", erklärt Veltmann. Dazu gehörten neben langen Umsetzungsfristen „zwingend eine Klarstellung des Anwendungsbereichs, eine differenzierte Lösung für junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, eine sachgerechte Lösung für Minijobber und Klarheit über die Behandlung unregelmäßiger Vergütungen."Das BMAS will den Branchendialog in Kürze fortsetzen. DER MITTELSTANDSVERBUND wird seinen Forderungen – besonders nach dringend notwendigen Ausnahmen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze – im Rahmen der Gespräche weiter Nachdruck verleihen.