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Millionen-Entlastung für den Mittelstand geplant

Der ZGV begrüßt die Pläne die Bürokratiekosten für kleine und mittlere Unternehmen zu senken

23.07.2008

Berlin, 23.07.2008: Das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III) und das Steuerbürokratieabbaugesetz, wurden am 23.07. im Kabinett beschlossen.Das MEG IIIsieht 24 Einzelmaßnahmen vor, die die Kosten für kleine und mittlere Betriebe um jährlich etwa 100 Mio. Euro senken sollen. Mit dem dritten Entlastungspaket in dieser Wahlperiode will Bundeswirtschaftsminister Michael Glos etliche Wachstumsbremsen für Firmen beseitigen.

Im kommenden Jahr sollen so etwa bei der Handwerkszählung für rund 460.000 Betriebe eine Informationspflicht wegfallen, was einer Entlastung von rund 24 Mio. Euro entspricht. Viele Vereinfachungen im Gewerberecht sollen etwa 72 Mio. Euro Ersparnis bringen. Etwa 1.800 Betriebe sollen vom Führen eines Umsatzsteuerheftes befreit werden. Körperschaftsteuer-Freibeträge werden angehoben und die Schwellen zur Meldung von Fusionen gelockert.

Die Steuervereinfachung im Steuerbürokratieabbaugesetzbetrifft leider lediglich 27 Vorschriften. Die wichtigsten Punkte: Unternehmen können ab 2011 ihre Steuererklärungen elektronisch an die Finanzämterübermitteln. Das papierlose Verfahren gilt auch für die Übertragung von Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen.
Des Weiteren können Rentenversicherungsträger und Finanzverwaltung in Zukunft zeitgleiche Prüfungen vornehmen. Damit wird eine Doppelbelastung für Firmen vermieden.

Der ZGV begrüßt diese Pläne, warnt jedoch davor, zu früh zu jubeln. Die Maßnahmen müssen den Bürokratieabbau nachhaltig beschleunigen und kleine und mittlere Unternehmen erheblich entlasten. Es nützt nichts, einige Informationspflichten zu strechen, um an anderer Stelle weitere bürokratische Hürden aufzubauen.
Eine Umstellung der Besteuerung von Papier- auf elektronische Form ist als durchaus positiv zu werden. Die angekündigten Steuervereinfachungen, die lediglich 27 Vorschriften betreffen, werden jedochdas komplizierte deutsche Steuerrecht nicht nachhaltig vereinfachen und daher ist damit das angestrebte Ziel nicht erreicht worden.

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