Mehrwertsteuersenkung für Übernachtungen: Offene Detailfragen durch Bundesfinanzministerium geklärt
Bewährte „4,80 Euro-Regelung“ darf wieder zur Anwendung kommen
11.03.2010
Der seit Januar notwendig gewordene separate Ausweis von Übernachtung und Frühstück auf den Hotelrechnungen führte zu Kritik der Wirtschaft und ihrer dienstreisenden Mitarbeiter. Mit der jetzt eröffneten Möglichkeit, umsatzsteuerlich nicht begünstigte Leistungen wie zum Beispiel das Frühstück und den Internetzugang zu einem Rechnungsposten „Business-Paket“ zusammenzufassen, kann nun die jahrelang bewährte 4,80-Euro-Regelung für Dienstreisende wieder zur Anwendung kommen. Unbedingt zu beachten ist aber, dass in einem solchen „Business-Paket“ keine privaten Leistungen enthalten sein dürfen.
"Das BMF-Schreiben vom 5. März 2010 bringt für die Geschäftsreisenden die erhoffte Klarstellung und für die Hoteliers die benötigte Rechtssicherheit", so die Verbände DEHOGA und IHA. Die Hotellerie in Deutschland werde die vom Bundesfinanzministerium gemachten Vorgaben gästeorientiert umsetzen.
QUELLE: DEHOGA-Bundesverband