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Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen bei betriebsbedingten Kündigungen durch neues BAG-Urteil

Vereinzelte Fehler bei der Sozialauswahl machen nicht alle Kündigungen unwirksam.So lautetdie neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).

20.12.2006

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 9.11.2006 (2 AZR 812/05) ausdrücklich seine langjährige Rechtsprechung zur sogenannten "Domino-Theorie" für die Folgen einer fehlerhaften Sozialauswahl aufgegeben. Nunmehr muss ein Arbeitnehmer für den Erfolg seiner Kündigungsschutzklage gegen eine betriebsbedingte Kündigung nachweisen, dass ein Fehler des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl konkret ursächlich für seine Kündigung war. Der Arbeitnehmer muss also darlegen können, dass ihn sein Arbeitgeber bei einer fehlerfreien Sozialauswahl nicht gekündigt hätte. Vorher führte jeder Fehler bei der Sozialauswahl zur Unwirksamkeit aller Kündigungen. Die Kündigungen waren nach alter Rechtsprechung selbst dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern auch bei fehlerfreier Sozialauswahl hätte kündigen können.

Die neue Rechtsprechung verschafft Unternehmen faktisch erheblich mehr Spielraum und Planungssicherheit bei betriebsbedingten Kündigungen, wenn eine Sozialauswahl unter vielen vergleichbaren Arbeitnehmern vorzunehmen ist, insbesondere bei Entlassungen mehrerer Arbeitnehmer auf einmal. Vereinzelte Fehler können nicht mehr auf alle Kündigungen durchschlagen. Der Arbeitgeber kann außerdem bei Zweifeln bewusst Risiken eingehen, weil die Folgen - unwirksame Kündigungen - zahlenmäßig begrenzt und somit kalkulierbar bleiben.

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