Männer und Frauen sind eben doch gleich!
Aktuell entscheidet bei der Kalkulation von Versicherungstarifen noch der "kleine Unterschied" zwischen Männern und Frauen über Preis und Leistung. Ab dem 21.12.2012 dürfen nur noch Versicherungsverträge mit Unisex-Kalkulation zur Unterschrift beim Kunden landen.
23.11.2012
Köln, 19. November 2012. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Vergangenheit bereits mehrfach für spektakuläre Entscheidungen gesorgt. In der Rechtssache C-236/09 ist im März 2011 ein weiteres aufsehenerregendes Urteil hinzugekommen, das die Versicherungsbranche zum Umdenken zwingt.
Die bisherige Praxis der Versicherer beruhte häufig darauf, Tarife nach geschlechtsspezifischen Besonderheiten zu berechnen. So zahlen Frauen z.B. in der Kfz-Versicherung weniger Beitrag als Männer, weil sie statistisch gesehen weniger Unfälle verursachen. Dagegen zahlen Frauen bei privaten Krankenversicherungen in der Regel mehr Beitrag als Männer, weil sie im Durchschnitt älter werden und damit mehr Kosten produzieren. Bei Risikolebensversicherungen zahlen oft Männer aufgrund der niedrigeren Lebenserwartung einen höheren Beitrag.
Mit diesen geschlechtsspezifischen Differenzierungen ist am 21.12.2012 Schluss. Ab diesem Datum wird es nur noch Unisex-Tarife geben, weil die Unterscheidung nach geschlechtsspezifischen Erwägungen eine unzulässige Diskriminierung darstellt.
Der EuGH bezog sich in seinen Erwägungsgründen auf die Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004 (RL 2004/113 EG). Diese erhält in Art. 5 Abs. 1 folgenden Grundsatz:
"Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass spätestens bei den nach dem 21. Dezember 2007 neu abgeschlossenen Verträgen die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Berechnung von Prämien und Leistungen im Bereich des Versicherungswesens und verwandter Finanzdienstleistungen nicht zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führt."
In Art. 5 Abs. 2 war vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten proportionale Unterschiede bei den Prämien und Leistungen dann zulassen können, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts bei einer auf relevanten und genauen versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhenden Risikobewertung ein bestimmender Faktor ist. Eine solche Ausnahmeentscheidung solle 5 Jahre nach dem 21.12.2007 überprüft und der Kommission das Ergebnis dieser Prüfung übermittelt werden. Auf dieser Ausnahmevorschrift beruhten die bisherigen unterschiedlichen geschlechtsabhängigen Tarife der Versicherungsbranche.
Der EuGH entschied, dass Art. 5 Abs. 2 der RL 2004/113 EG unwirksam sei, da er gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoße, welche die Diskriminierung wegen des Geschlechts verbieten und Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen gewährleisten sollen. Es bestünde die Gefahr, dass die in Art. 5 Abs. 2 festgeschriebene Ausnahme zur Regel würde.
Um zu verhindern, dass nun alle nach dem 21.12.2007 geschlossenen Verträge unwirksam werden, gewährte der EuGH eine Übergangsfrist bis zum 21.12.2012.
Das heißt: Frauen und Männer zahlen in Zukunft genau das Gleiche, wenn formal das gleiche Risiko versichert wird.
Aber: Andere Differenzierungen bleiben bestehen oder könnten sogar zunehmen. Wenn etwa jemand in einem handwerklichen Beruf tätig ist, zahlt er in der Berufsunfähigkeits- oder in der Unfallversicherung auch in Zukunft mehr als ein Kaufmann. Und ebenso kann ein Autofahrer in der Autoversicherung weiterhin davon profitieren, wenn er in einer Garage parkt. Denn das war für den EuGH nicht diskriminierend. In Kraft tritt die neue Regelung am 21.12.2012, sie gilt nur für Neuverträge.
Die Frage, ob es im Einzelnen Sinn macht, bis zum Stichtag 21.12.2012 noch schnell eine Versicherung in den unterschiedlichen Bereichen abzuschließen, ist beratungsintensiv und sollte mit den Versicherungsdiensten und Maklern der jeweiligen Verbundgruppen und/oder dem R+V Vertrieb für Gewerbliche Verbundgruppen (Ansprechpartner: Stefan Körlin, stefan.koerlin@ruv.de; Tel.: 040 / 23606-5019) zeitnah besprochen werden. In jedem Fall sollten Verbundgruppen Ihre Mitglieder und Anschlusshäuser über dieses Thema informieren.