Künstlersozialabgabe steigt
Die Künstlersozialabgabe soll ab dem 1. Januar 2013 von 3,9 auf 4,1 Prozent steigen. Von der Anhebung des Abgabesatzes sind rund 145.000 Verwerter, größtenteils Auftraggeber aus der Wirtschaft, betroffen.
17.08.2012
Die Künstlersozialabgabe soll ab dem 1. Januar 2013 von 3,9% auf 4,1% steigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen jährlich durch Rechtsverordnung den Prozentsatz der Künstlersozialabgabe für das folgende Kalenderjahr aufgrund von Schätzungen des Bedarfs der Künstlersozialkasse. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat das BMAS aktuell vorgelegt.
Der Bedarf berechnet sich aus den für die Versicherten an die Deutsche Rentenversicherung sowie an die Kranken- und Pflegekassen zu entrichtenden Beiträgen, aus den Zuschüssen für von der Versicherungspflicht Befreite zu ihren Aufwendungen für ihre Kranken- und Pflegeversicherung sowie aus etwaigen Fehlbeträgen oder Überschüssen des vorvergangenen Kalenderjahres. Die Ausgaben für Beiträge, Zuschüsse und das Auffüllungssoll werden für das Jahr 2013 auf rund 878 Millionen Euro geschätzt.
Von der Anhebung des Abgabesatzes sind rd. 145 Tsd. Verwerter, größtenteils Auftraggeber aus der Wirtschaft, betroffen. Durch die Erhöhung des Abgabesatzes ist bei den Verwertern die Abrechnungssoftware anzupassen. Die Umstellung kann im Rahmen der turnusmäßigen Anpassungen zum Jahreswechsel vollzogen werden.
Abgabepflichtige Verwerter sind folgende Gruppen von Unternehmen:
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"Typische Verwerter": Sie verwerten typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen und sind als solche für alle gezahlten Entgelte abgabepflichtig. Dazu gehören u.a. Verlage, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen etc.
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Unternehmen, die selbst Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen: Die Zwecke, die mit den Maßnahmen verfolgt werden, können vielfältig sein. In Betracht kommen z. B. Werbung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen, Öffentlichkeitsarbeit für bestimmte Unternehmen oder Branchen, Verfolgung von politischen, sozialen, karitativen o. a. Zielen, die Sammlung von Spenden oder die Finanzierung von Hilfeleistungen.
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Unternehmen, die unabhängig vom eigentlichen Zweck des Unternehmens nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke des Unternehmens zu nutzen und damit Einnahmen zu erzielen: Es kann sich dabei z. B. um Unternehmer handeln, die Produkte oder Verpackungen gestalten lassen. Abgabepflichtig sind auch Unternehmer, die jährlich mehr als drei Veranstaltungen mit selbständigen Künstlern und Publizisten organisieren und damit Einnahmen erzielen wollen.