Kriterien für die Förderfähigkeit des kooperierenden Mittelstandes im MITTELSTANDSVERBUND Beratungsleistungen der ZGV Verbundgruppen
Gefördert werden sämtliche Beratungsleistungen der Verbundgruppen Zentralen, die im Rahmen der kooperativen Tätigkeit an Anschluss- und Mitgliedshäuser erfolgen und fakturiert werden.
07.07.2011
Diese Leistungen umfassen im Einzelnen:
- Allgemeine betriebswirtschaftliche, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung,
- spezielle Beratung zur Technologie und Innovationen,
- Außenwirtschaftsberatung,
- Qualitätsmanagementberatung,
- Kooperationsberatung zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit,
- Beratungen im Vorfeld anstehender Unternehmensratings und der Beseitigung von ratingrelevanten Schwachstellen,
- Umweltschutzberatung,
- Arbeitsschutzberatung,
- Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden soll,
- Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen,
- Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
Nicht gefördert werden hingegen Beratungen, deren Zweck ausschließlich auf den Vertrieb von bestimmten Waren- und Dienstleistungen gerichtet ist, (Neutralität) sowie Beratungen für Rechts- und Versicherungsfragen oder Beratungen, deren überwiegender Zweck eine gutachterliche Stellungnahme zum Inhalt hat sowie zu Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.
- Die Beratung muss von einer eigenständigen Beratungseinheit in der Kooperationszentrale erfolgt sein. Dafür genügt eine eigene Kostenstelle, ein Profitcenter.
- Es werden nur solche Beratungen gefördert, die für den Beratenden kostenpflichtig sind.
- Die bisher kostenlos im Rahmen einer Verbundgruppen Mitgliedschaft durchgeführten Beratungen sind nicht förderfähig.
- Es sollten höchstens die Tagessätze des Vorjahres fakturiert werden.
- Es muss ein Nachweis des Zahlungsflusses zwischen dem Beratenden und dem Berater (Kooperation) erfolgen.
- Es sollte ein Vorgespräch mit der Leitstelle sowie dem MITTELSTANDSVERBUND über das Gesamtkonzept geführt werden.
- Es muss ein aktueller Geschäftsbericht der Verbundgruppe an BaFa und DER MITTELSTANDSVERBUND geschickt werden.
- Es muss ein aktueller Muster-Mitgliedsvertrag an BaFA und DER MITTELSTANDSVERBUND eingereicht werden.
- Auf den Anträgen soll klar und deutlich die Mitgliedschaft in DER MITTELSTANDSVERBUND notiert werden, um die Ausnahmeregelung zu erhalten.
Die Kontaktpersonen sind:
Jörg Glaser, Tel. 0221 — 35 53 71-30, j.glaser@mittelstandsverbund.de
Jan Schmüser, Tel. 0221 — 35 53 71-41 j.schmueser@mittelstandsverbund.de
Armin Wölbeling, Tel. 0221 — 35 53 71-40, a.woelbeling@servicon.deDER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V., An Lyskirchen 14, 50676 Köln Rainer Reddig, Tel. Telefon 0221 — 377 73 88, reddig@leitstelle.org
L eitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, An Lyskirchen 14, 50676 Köln