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Kriterien für die Förderfähigkeit des kooperierenden Mittelstandes im MITTELSTANDSVERBUND Beratungsleistungen der ZGV Verbundgruppen

Gefördert werden sämtliche Beratungsleistungen der Verbundgruppen Zentralen, die im Rahmen der kooperativen Tätigkeit an Anschluss- und Mitgliedshäuser erfolgen und fakturiert werden.

07.07.2011

Diese Leistungen umfassen im Einzelnen:
- Allgemeine betriebswirtschaftliche, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung,

- spezielle Beratung zur Technologie und Innovationen,

- Außenwirtschaftsberatung,

- Qualitätsmanagementberatung,

- Kooperationsberatung zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit,

- Beratungen im Vorfeld anstehender Unternehmensratings und der Beseitigung von ratingrelevanten Schwachstellen,

- Umweltschutzberatung,

- Arbeitsschutzberatung,

- Beratungen für Unternehmen, die von einer Unternehmerin geführt werden soll,

- Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen,

- Beratungen für Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.

Nicht gefördert werden hingegen Beratungen, deren Zweck ausschließlich auf den Vertrieb von bestimmten Waren- und Dienstleistungen gerichtet ist, (Neutralität) sowie Beratungen für Rechts- und Versicherungsfragen oder Beratungen, deren überwiegender Zweck eine gutachterliche Stellungnahme zum Inhalt hat sowie zu Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten.

  • Die Beratung muss von einer eigenständigen Beratungseinheit in der Kooperationszentrale erfolgt sein. Dafür genügt eine eigene Kostenstelle, ein Profitcenter.
  • Es werden nur solche Beratungen gefördert, die für den Beratenden kostenpflichtig sind.
  • Die bisher kostenlos im Rahmen einer Verbundgruppen Mitgliedschaft durchgeführten Beratungen sind nicht förderfähig.
  • Es sollten höchstens die Tagessätze des Vorjahres fakturiert werden.
  • Es muss ein Nachweis des Zahlungsflusses zwischen dem Beratenden und dem Berater (Kooperation) erfolgen.
  • Es sollte ein Vorgespräch mit der Leitstelle sowie dem MITTELSTANDSVERBUND über das Gesamtkonzept geführt werden.
  • Es muss ein aktueller Geschäftsbericht der Verbundgruppe an BaFa und DER MITTELSTANDSVERBUND geschickt werden.
  • Es muss ein aktueller Muster-Mitgliedsvertrag an BaFA und DER MITTELSTANDSVERBUND eingereicht werden.
  • Auf den Anträgen soll klar und deutlich die Mitgliedschaft in DER MITTELSTANDSVERBUND notiert werden, um die Ausnahmeregelung zu erhalten.

Die Kontaktpersonen sind:

Jörg Glaser, Tel. 0221 — 35 53 71-30, j.glaser@mittelstandsverbund.de

Jan Schmüser, Tel. 0221 — 35 53 71-41 j.schmueser@mittelstandsverbund.de

Armin Wölbeling, Tel. 0221 — 35 53 71-40, a.woelbeling@servicon.de
DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V., An Lyskirchen 14, 50676 Köln

Rainer Reddig, Tel. Telefon 0221 — 377 73 88, reddig@leitstelle.org
L eitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes, An Lyskirchen 14, 50676 Köln

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