Konsultation zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz gestartet. Sie steht Interessenträgern und all denen offen, die mit der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verbraucherrechten innerhalb des Binnenmarkts befasst sind.
22.11.2013
Brüssel, 21.11.2013 — Knapp neun Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz evaluiert die Kommission derzeit die bestehenden Regeln. Damit möchte die Europäische Kommission bewerten, ob das Regelwerk noch seine Ziele erfüllt oder ob es verschärft oder verbessert werden muss.
Die in den Mitgliedstaaten für Verbraucherpolitik zuständigen Stellen, durchführende Beamte, zuständige Behörden, Marktregulierungsstellen, Verbraucher und Verbraucherorganisationen, Unternehmen und ihre Verbände, internationale Strafverfolgungsinstitutionen und Akademiker können noch bis zum 31.01.2014 ihre Stellungnahmen abgeben. Die Ergebnisse der Überprüfung will die EU-Kommission im kommenden Jahr präsentieren. Im Anschluss soll dem Europäischen Parlament und dem Rat ein Überblick über angemessene Verfahrensschritte vorlegt werden.
Die im Oktober 2004 verabschiedete Richtlinie über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz ist eine der Kernvorschriften des europäischen Verbraucherschutzes. Diese verfolgt den Schutz von Verbraucherinteressen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Also in Situationen, in denen Verbraucher und Unternehmer aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten stammen. Die Richtlinie regelt dabei die Bedingungen, unter denen die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, miteinander und mit der Kommission zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zusammenarbeiten.
Im Rahmen einer Überprüfung der bestehenden Verbraucherschutzvorschriften führte die EU-Kommission bereits 2012 eine unabhängige Evaluierung durch. Neben der grundsätzlichen positiven Bewertung der Errungenschaften im Bereich der Durchsetzung der Rechte von Verbrauchern wurde in einigen Bereichen Nachbesserungsbedarf festgestellt. So sollten die Zuständigkeiten der nationalen Behörden geklärt und verbessert sowie das Frühwarnsystem optimiert werden.
Auch anlässlich des Verbrauchergipfels im März 2013 stellte die Europäische Kommission fest, dass gerade der zunehmende Online-Handel zu einer Ausweitung des grenzüberschreitenden Geschäftsverkehrs geführt habe. Als Folge seien nationale Behörden gezwungen, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, um einen homogeneren Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Mit der jetzigen Konsultation will die EU-Kommission auch die Auffassung von Interessenträgern und all jenen auswerten, die mit der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verbraucherrechten innerhalb des Binnenmarkts befasst sind. So sollen die wichtigsten Herausforderungen und Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Durchsetzung von Verbraucherrechten identifiziert werden. Die Befragten sollen Vorschläge zur Verbesserung der Methoden zur Ermittlung von Verstößen sowie zur Verbesserung der Fähigkeit nationaler Behörden, ihre Aufgaben bei der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz wahrzunehmen, unterbreiten.Weitere Informationen:
- Online-Teilnahme an der Konsultation
- Formular zur Teilnahme an der Konsultation (PDF-Dokument)
- Richtlinie über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (PDF-Dokument)
- Diskussionspapier: Europäischer Verbrauchergipfel 2013 - Auf dem Weg zu einer wirksameren Durchsetzung der Verbraucherrechte in der EU (PDF-Dokument)