Kompakt-Seminar zum Datenschutz 2010 III
Weitreichende Gesetzesänderungen zwingen Unternehmen zum Handeln — Chancen und Risiken der jüngsten BDSG-Novellen
05.02.2010
Der Gesetzgeber hat noch kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode weitreichende Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz wurden insbesondere die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung verschärft (Stichwort "Einwilligung" und "eingeschränktes Listenprivileg"). Von hoher praktischer Bedeutung sind darüber hinaus die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung. Auch die Aufsichtsbehörde hat erweiterte Befugnisse erhalten und kann bei allen Datenschutzverletzungen geeignete Maßnahmen zur Beseitigung anordnen. Schließlich wurde die Höhe der Bußgelder deutlich angehoben.
Da die meisten Regelungen bereits am 01.09.2009 in Kraft getreten sind, besteht bei vielen Unternehmen dringender Handlungsbedarf.
Die Veranstaltung richtet sich an die Verbundgruppenzentralen und deren Mitgliedsunternehmen. Sie möchte über alle relevanten Änderungen der Datenschutz-Novellen informieren und die Frage beantworten, inshy;wieweit weiterer Handlungsbedarf für das eigene Unternehmen besteht. Datenschutzbeauftragte können mit der Teilnahme Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 4 f Abs. 2 BDSG nachkommen, sich über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und ihr Fachwissen zu vertiefen. Die Seminare finden wie folgt statt:
Freitag, 09. April 2010 Hannover
Freitag, 16. April 2010 Köln
Dienstag, 20. April 2010 Stuttgart
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier gt;gt;gt;