Kommissionsvorschlag hebt besondere Voraussetzungen für E-Invoicing auf
Die Kommission legte Ende Januar einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungs-Richtlinie vor. Ziel ist es, die Unternehmen zu entlasten und die Betrugsbekämpfung im Bereich der Mehrwertsteuer zu unterstützen.
08.02.2009
Aufgrund der technologischen Entwicklung im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung und der geforderten Vereinfachung der Verfahren hat die Kommission dem Rat einer Sachverständigengruppe folgend und nach Konsultation der beteiligten Kreise die Entscheidung getroffen, grundsätzlich keine besonderen Anforderungen mehr an elektronische Rechnungsübertragungen zu stellen. Damit wird zwischen Rechnungen in Papierform und Rechnungen in elektronischer Form nicht mehr differenziert.
Dieser Richtlinien-Vorschlag muss nun vom Rat bestätigt werden. Das Europäische Parlament ist nicht mitentscheidend. Es folgt für die Unternehmen in Deutschland, dass vorerst die Regeln des § 14 UStG unverändert fortgelten. Über den Wegfall der Sammelrechnung und die daraus resultierenden Konsequenzen hatten wir bereits Anfang Januar berichtet.
Der Richtlinien-Vorschlag enthält weitere Vereinfachungen, insbesondere im Interesse der kleinen Unternehmen, so z.B. für geringfügige Rechnungen bis 200,00 Euro.