Kommission verabschiedet neue Regeln für Kooperation von Wettbewerbern
Die EU-Kommission hat neue Leitlinien zur kartellrechtlichen Bewertung horizontaler Zusammenarbeit veröffentlicht, mit denen Klarheit und Rechtssicherheit für die Unternehmen erhöht werden sollen. Der ZGV überprüft nun die Auswirkungenen dieser Leitlinien für die Verbundgruppenpraxis. Auf dem Forum Kartellrecht der Universität Münster am 20. Januar 2011 wird hierzu der Dialog mit Kartellbehörden, Wissenschaft und Praxis aufgenommen.
17.12.2010
Brüssel, 14. Dezember 2010. Die EU-Kommission hat neue Leitlinien zur kartellrechtlichen Bewertung horizontaler Vereinbarungen veröffentlicht, mit denen die Klarheit und Rechtssicherheit für die kooperierenden Unternehmen erhöht werden sollen.
Mehr Klarheit bei der Selbsteinschätzung?
Mit den neuen Horizontalleitlinien strebt es die EU-Kommission an,durch eine präzisere Formulierung die Selbsteinschätzung horizontaler Vereinbarungen von im Wettbewerb stehenden Unternehmen nachhaltig zu erleichtern. Im Wesentlichen wurden die Ausführungen in den Bereichen der Normung, des Informationsaustausches sowie der Forschung und Entwicklung geändert. Eine leichte Überarbeitung gab es auch im Bereich der Einkaufsvereinbarungen. Nach wie vor gilt der Grundsatz, dass Wettbewerbsbeschränkung zwischen Wettbewerber, wie Einkaufsvereinbarungen, bis zu einem Marktanteil der Gruppe von 15 % aus dem Anwendungsbereich des Kartellverbotes des Artikel 101 AEUV herausfallen. Freundlicherweise hat die Kommission darauf hingewiesen, dass diese Grenze flexibel ist und und damit keine absolute Stelle darstellt.Marktanteile von über 15 % müssen eingehen auf ihre Auswirkungen auf den Markt geprüft werden. Dabei müssen Faktoren wie Marktkonzentration und die übrige Anbieterstruktur berücksichtigt werden. Auch werden Vereinbarungen zwischen konkurrierenden Einkäufern, z.B. Einzelhändler, die auf verschiedenen räumlichen Märkten verkaufen und dort nicht potenziellem Wettbewerb ausgesetzt sind, als nicht-wettbewerbsbeschränkend eingestuft.
Forum Kartellrecht der Uni Münster: Unternehmenspraxis im Fokus
Der ZGV wird die neuen Leitlinien, insbesondere auch die erstmals im Text aufgenommenen Ausführungen zum Informationsaustausch, eingehend auf ihre Wirkung für den kooperierenden Mittelstand überprüfen. Die neuen Horizontalleitlinien stehen auch im Mittelpunkt des "Forums Kartellrecht" der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.Auf Einladung von Prof. Dr. Theresia Theurl diskutieren hier am 20. Januar 2011 namhafte Experten aus Wissenschaft, Kartellbehördenund Unternehmenspraxis die Hintergründe und Auswirkungen der neuen Horizontalleitlinien. ZGV-Geschäftsführer Dr. Günther Schulte wird dabei die kartellrechtliche Entwicklung aus Sicht der deutschen Verbundgruppen beleuchten.
Weitere Informationen zum Programm des Forums Kartellrecht am 20. Januar in Münster finden Sie auf der Website des veranstaltenden Instituts für Genossenschaftswesen (IfG): Link
Die neuen horizontalen Leitlinien und Gruppenfreistellungsverordnungen sind hier abrufbar: Download