Kommission überprüft Leistungsfähigkeit der EU-Gesetzgebung
Mit so genannten Performance-Checks überprüft die Europäische Kommission, ob die jetzige Binnenmarktgesetzgebung einen zufriedenstellenden Rahmen für grenzüberschreitende Dienstleistungen bietet. So soll aus der Sicht von Unternehmen und Bürgern Handlungsbedarf für Korrekturen aufgedeckt werden.
08.07.2011
Mit so genannten Performance-Checks (Kohärenztests) überprüft die Europäische Kommission, ob die jetzige Binnenmarktgesetzgebung einen zufriedenstellenden Rahmen für grenzüberschreitende Dienstleistungen bietet. So soll Handlungsbedarf für Korrekturen aufgedeckt werden. Diese Pläne hat die Kommission in der Binnenmarktakte vom 13. April 2011, in den Schlussfolgerungen des Wettbewerbsfähigkeitsrates vom 24./25. März 2011 und in der Mitteilung der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ("Auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen") vom 27. Januar 2011 angekündigt.
Zusammen mit den Mitgliedstaaten will die Europäische Kommission ausgehend von der Dienstleistungsrichtlinie das praktische Funktionieren und Zusammenwirken europäischer Gesetzgebung in einem Pilotprojekt in zunächst drei Sektoren überprüfen: Unternehmensdienstleistungen, Bau und Tourismus.
Ziel der "performance checks" ist die Überprüfung verschiedener Teile der EU-Gesetzgebung, die auf Dienstleistungen Anwendung finden. Die Besonderheit soll sein, dass ein praktischer Ausgangspunkt in Form von Fallstudien gewählt wird, der die Gesetzesanwendung aus Sicht von Bürgern und Unternehmen evaluieren soll.Die Fallstudien betrachten beispielsweiseUnternehmen, die eine Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat eröffnen wollen; Selbständige, die ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten möchten oder KMU und Verbraucher, die Dienstleistungen nutzen möchten, die von einem Unternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat angeboten werden.
Die Untersuchung soll es den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ermöglichen, herauszufinden, an welchen Stellen das Zusammenwirken verschiedener Binnenmarktgesetzgebung zufriedenstellend funktioniert oder wo mehr Klarheit oder neue Maßnahmen erforderlich sind, um ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts für Dienstleistungen herzustellen.