Kommission gibt überarbeitete Regeln für horizontale Vereinbarungen in die Konsultation
Die DG Wettbewerb hat eine Konsultation zu den Entwürfen: „GVO Forschung und Entwicklung“, „GVO Spezialisierungsvereinbarungen“ und „Leitlinien zur Anwendung von Art 101 AEUV“ gestartet und erbittet Stellungnahmen dazu bis zum 25. Juni 2010
05.05.2010
Interessant für die Verbundgruppen sind die Leitlinien für horizontale Vereinbarungen. Neu ist dabei ein eigenes Kapitel zum Informationsaustausch nicht zuletzt in Anbetracht der aktuell öffentlich geführten Diskussion über Kartellverstöße in Handelsunternehmen. Dort heißt es z.B., dass „der Austausch unternehmensspezifischer Daten über geplantes, künftiges Preis- oder Mengenverhalten zwischen Wettbewerbern als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Artikel 101 Absatz 1“ betrachtet werden sollte. (Rdn.68)
Im Kapitel „Einkaufsvereinbarungen“ ist wenig Neues zu lesen. Die Kommission beurteilt die Tätigkeit der Verbundgruppen grundsätzlich positiv. In den meisten Fällen sei eine Wettbewerbsbeschränkung unwahrscheinlich, wenn die Parteien der Einkaufsvereinbarung sowohl auf den Einkaufsmärkten als auch auf den Verkaufsmärkten einen gemeinsamen Marktanteil von nicht mehr als 15 % haben.
Ein Informationsaustausch zwischen Verbundgruppe und Mitglied über Einkaufspreise wird akzeptiert, soweit der Austausch der Daten für den gemeinsamen Einkauf der unter die Einkaufsvereinbarung fallenden Waren erforderlich ist.
Die Verpflichtung, im Rahmen der Zusammenarbeit ausschließlich über die Verbundgruppe einzukaufen, kann in bestimmten Fällen unerlässlich sein, um das für die Erzielung von Größenvorteilen erforderliche Volumen zu erreichen. Eine solche Verpflichtung muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Damit wird aus Sicht des ZGV die Verpflichtung, Bezüge bei den Vertraglieferanten ausschließlich über die Zentalregulierung abzurechnen ebenso wie bestimmte Bezugsbindungen wie bisher toleriert. Das Kapitel „Vermarktungsvereinbarungen“ bezieht sich im Wesentlichen auf gemeinsame Vereinbarungen von Produzenten.
Die neuen Texte sollen die auslaufenden Grupenfreistellungs Verordnungen und die derzeitigen horizontalen Leitlinien ersetzen. Da die beiden derzeit geltenden Verordnungen am 31. Dezember 2010 außer Kraft treten, begann die Kommission im Dezember 2008, die Vorschriften für horizontale Vereinbarungen zu überarbeiten. Der ZGV hatte seine Änderungs- und Klarstellungswünsche hierzu vorgetragen. Diese Konsultation hatte gezeigt, dass sich die geltenden Regeln in der Praxis bewährt haben, in einigen Punkten aber angepasst werden sollten. Deshalb wurden die horizontalen Leitlinien überarbeitet. Sie sollen es den Unternehmen erleichtern, mit größerer Sicherheit selbst zu beurteilen, ob eine Vereinbarung wettbewerbsbeschränkend ist, und wenn ja, ob sie für eine Freistellung in Frage kommt.
Die Texte können im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2010_horizontals/index.html
Der ZGV wird nach eingehendem Studium der Texte weiter berichten und freut sich über jegliche Hinweise.
Kontakt: Dr. Günther Schulte, 0221-35 53 71-42 oder g.schulte@zgv-online.de