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Kombilohn-Modell der Union beinhaltet grundlegende Fehler

Das von der Union vorgeschlagene Kombilohn-Modell beinhaltet zwei grundlegende Fehler

23.05.2006

Das von der Union vorgeschlagene Kombilohn-Modell beinhaltet zwei grundlegende Fehler: Die Zuschüsse werden an den Arbeitgeber ausgezahlt — und nicht an den Arbeitnehmer — und sie subventionieren Niedriglohnarbeit flächendeckend. Beides widerspricht der Position des ZGV, wonach ein Kombilohn, wenn er denn überhaupt sinnvoll sein kann, an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss, und zwar nach individueller Prüfung der Bedürftigkeit des Empfängers.

Nach dem Unions-Modell soll ein Arbeitgeber Zuschüsse von 40 Prozent zur Lohnsumme erhalten, wenn er einen Arbeitslosen unter 25 Jahre oder über 50 Jahre einstellt. Die Grenze der Lohnsumme beträgt für die Jungen 1.300 Euro, für die Älteren 1.600 Euro. Die Begrenzung der Förderung auf diese zwei Zielgruppen soll Mitnahmeeffekte verhindern. Dies wird nicht gelingen. Zum einen gehören trotz der grundsätzlich zu begrüßenden Eingrenzung immerhin noch 700.000 Arbeitslose zum Kreis potenziell Geförderter. Zum anderen werden Mitnahmeeffekte durch Unternehmen dadurch nicht verhindert, dass die Zuschüsse an die Arbeitgeber ausgezahlt werden. Es besteht damit die Gefahr, dass die Marktlöhne im Niedriglohnsektor unter das jetzige Niveau gesenkt werden, um in den Genuss der Fördermittel zu kommen.

Als Konsequenz würde ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt, dessen Auswirkungen auf die Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslose verheerend sind.

Undifferenzierte Eingriffe in die Lohnfindung wie ein gesetzlicher Mindestlohn oder pauschale Lohnzuschüsse an Arbeitgeber vermindern die Belebung des Niedriglohnsektors und erhöhen stattdessen die finanzielle Belastung des Staates. Vielmehr sollten die bestehenden Kombinationsmöglichkeiten von Niedriglohn und staatlicher Förderung gebündelt und vereinfacht werden, um Arbeitgebern und Arbeitssuchenden das Zusammenfinden zu erleichtern.

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