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Kombilöhne verschlingen Milliarden!

Während die Große Koalition Modelle zur Einführung eines Kombilohns prüft, beklagt der Bundesrechnungshof, dass der Staat bereits zu viel ausgibt, um niedrige Löhne durch Zuschüsse aufzustocken.

08.06.2006

Während die Große Koalition Modelle zur Einführung eines Kombilohns prüft, beklagt der Bundesrechnungshof, dass der Staat bereits zu viel ausgibt, um niedrige Löhne durch Zuschüsse aufzustocken. Gerügt werden gravierende Mängel bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV. War die frühere Bundesregierung noch von 200.000 Berufstätigen ausgegangen, welche einen staatlichen Zuschuss zu ihrem Gehalt bekommen, so sind es heute knapp 1 Million Empfänger!

Mit Hartz IV gibt es schon heute zahlreiche Möglichkeiten, niedrigen Einkommen mit staatlichen Zuschüssen zu kombinieren. Dazu zählen das sog. aufstockende ALG II, weil trotz Erwerbeinkommens der Lebensunterhalt nicht bestritten werden kann; die Gewährung eines zeitlich befristeten Einstiegsgelds für erwerbsfähige Hilfebedürftige bei Aufnahme einer Arbeit; staatliche Zuschüsse durch Entgeltsicherung für Ältere, welche die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Menschen über 50 Jahren erhöhen sollen; die Verbesserung der Freibetragsregelung für ALG-II-Empfänger.

Die Bestandsaufnahme des Bundesrechnungshofs macht deutlich, wie gefährlich und teuer staatliche Eingriffe in die Lohnfindung sein können. Dies sollte bei der Prüfung von Kombilohnmodellen durch die Bundesregierung berücksichtigt werden, auf welche sich SPD und Union im Koalitionsvertrag verständigt hatten.

Angesichts der hohen Kosten, welche die bestehenden Arbeitsmarktinstrumente zur Gewährung staatlicher Zuschüsse verursachen, muss es ausgeschlossen sein, dass die Bundesregierung — zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten — ein Kombilohnmodell einführt, womit der Staat Niedriglohnarbeit bezuschusst und somit Milliardenbeträge für die Subventionierung von Arbeit ausgibt.

In die falsche Richtung zielt deshalb der Vorschlag der Union zum Kombilohn. Sie hatte in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass die Einführung eines Kombilohns zu prüfen ist, während die SPD für einen gesetzlichen Mindestlohn eintritt. Das nunmehr vorgestellte Unionsmodell setzt jedoch an den falschen Punkten an: Flächendeckend sollen Zuschüsse von 40 % zur Lohnsumme gewährt werden, und zwar an den Arbeitgeber. Dies widerspricht der Position des ZGV. Danach sind Lohnergänzungsleistungen — wenn überhaupt — entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen zu gewähren. Anderenfalls droht eine milliardenschwere Subventionierung von Arbeit. Außerdem sind die Leistungen ausschließlich an den Arbeitnehmer zu richten, um Mitnahmeeffekte bei den Unternehmen durch ein Absenken niedriger Löhne zu verhindern. Dies hätte zur Folge, dass ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt würde, dessen Auswirkungen auf die Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslose verheerend wäre. Denn ein einheitlicher Mindestlohn würde eine differenzierte Lohngestaltung im Niedriglohnsektor vollends zunichte machen und Arbeitslosen die Möglichkeit nehmen, den Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt zu finden. Stattdessen wären diese auf subventionierte Tätigkeiten oder auf Arbeitslosengeld angewiesen. Dies gewinnt vor dem Hintergrund, dass Deutschland einen der höchsten Anteile von Langzeitarbeitslosen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen hat, eine besondere Bedeutung.

Die mit Hartz IV bestehenden Möglichkeiten bieten den richtigen Ansatz für eine individuelle Bezuschussung von Niedriglöhnen zugunsten der Arbeitnehmer. Die Maßnahmen sind jedoch zu intransparent und umfangreich. Hier muss angesetzt werden: Die Bündelung und Vereinfachung der bestehenden Maßnahmen erleichtert es den Arbeitsagenturen, staatliche Zuschüsse nach den individuellen Bedürfnissen effektiv einzusetzen und Kosten zu sparen. Auf die Verbesserung der bestehenden Instrumente sollte sich die Arbeit der Bundesregierung beschränken. Zusätzliche Kombilohnmodelle führen in die falsche Richtung. Das bedeutet keinesfalls, dass das Thema Niedriglohnsektor damit erledigt sein soll. Ganz im Gegenteil: Die Belebung des Niedriglohnsektors ist eine der größten arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen Deutschlands. Sie wird jedoch nicht mit Subventionen und Mindestlöhnen gemeistert.
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