Koalitionsausschuss einigt sich auf Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Auf der Sitzung des Koalitionsausschusses am 1. Mai 2006 haben sich die Regierungsparteien auf den Inhalt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geeinigt.
09.05.2006
Auf der Sitzung des Koalitionsausschusses am 1. Mai 2006 haben sich die Regierungsparteien auf den Inhalt des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geeinigt. Grundlage dafür war das bereits in der 15. Legislaturperiode eingebrachte und gescheiterte Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Das geplante Gesetz soll die so genannten EU-Antidiskriminierungsgesetze in nationales Recht umsetzen. Das im Arbeitsrecht geltende Verbot von Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung und Religion soll auch im Zivilrecht gelten.
Zudem wird den Betriebsräten und Gewerkschaften ein eigenständiges Klagerecht in Diskriminierungsfällen eingeräumt, selbst wenn der möglicherweise diskriminierte Arbeitnehmer auf eine Geltendmachung seiner Rechte verzichtet. Dagegen wurde jedoch auf die Möglichkeit, Forderungen aus Diskriminierungen an Antidiskriminierungsverbände abzutreten, verzichtet.
Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Monaten ein mögliches diskriminierendes Verhalten gegenüber seinem Arbeitgeber geltend machen. Der Arbeitgeber muss diese Vorwürfe entkräften. So kommt es beispielsweise auf eine gute Dokumentation - beispielsweise im Einstellungsverfahren - durch den Arbeitgeber an. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen und auch vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz von Benachteiligungen zu treffen. Dieser Verpflichtung wird der Arbeitgeber durch das Angebot ausreichender Schulungen nachkommen können.
Das AGG stellt weiterhin eine Übererfüllung der europäischen Vorgaben dar. Dort wird beispielsweise kein Klagerecht der Betriebsräte und Gewerkschaften erwähnt. Es ist zu befürchten, dass diese neue „Spielwiese“ der Gewerkschaften Betriebsräte viel Unruhe in die Betriebe bringt. Positiv zu vermerken ist, dass der ursprüngliche Plan, Antidiskriminierungsvereine zuzulassen, fallen gelassen wurde. Das Gesetz wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedet. Der ZGV wird den Rechtsetzungsprozess kritisch begleiten und hat bereits den Dialog zu den politischen Entscheidungsträgern eröffnet. Es gilt, die Bundesregierung an ihr Versprechen zu erinnern, EU-Richtlinien 1:1 umzusetzen. Die Betriebe werden durch die geforderten Dokumentationspflichten mit weiterer Bürokratie überzogen. Dies gilt zu verhindern.