Koalition will steuerliches Reisekostenrecht vereinfachen
Die Koalitionsfraktionen haben denEntwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ins Gesetzgebungsverfahren gebracht. Der MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Gesetzentwurf.
01.10.2012
Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ins Gesetzgebungsverfahren gebracht. Die erste Lesung fand am 27.9.2012 statt.
Zu den Inhalten des Gesetzentwurfes:
Das steuerliche Reisekostenrechtsoll vereinfacht und vereinheitlicht werden.
- Bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden die Mindestabwesenheitszeiten verringert und statt der bisherigen dreistufigen Staffelung wird eine zweistufige Staffelung der Pauschalen (im Inland 12 Euro und 24 Euro, Wegfall der niedrigsten Pauschale von 6 Euro) eingeführt.
- Im Bereich der Fahrtkosten bei Fahrten zur sog. regelmäßigen Arbeitsstätte wird zur Steuervereinfachung sowie Schaffung von Rechtssicherheit gesetzlich festgelegt, dass es höchstens noch eine solche Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis gibt, deren Bestimmung durch den Arbeitgeber oder anhand von „quantitativen Elementen" (neuer Begriff: „erste Tätigkeitsstätte"), statt der vom Bundesfinanzhof verwendeten „qualitativen Elemente" erfolgt; dies führt auch bei der Besteuerung von Dienstwagen zu mehr Rechtssicherheit.
- Weitere Vereinfachungen sind im Bereich der Unterkunftskosten im Rahmen der sog. doppelten Haushaltsführung sowie der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Verpflegung anlässlich einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit vorgesehen.
Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird von derzeit 511 500 Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 1 023 000 Euro) auf 1 Mio. Euro (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) angehoben. Dadurch sollen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen in Krisenzeiten durch zusätzliche Liquidität entlastet werden.
Die Regelungen zur steuerlichen Organschaft werden vereinfacht und an aktuelle Rechtsprechung angepasst.
- Die Durchführung des Gewinnabführungsvertrags sowie die formalen Voraussetzungen beim Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags werden vereinfacht, ein Feststellungsverfahrens wird im Interesse der Verfahrensökonomie, der Rechtssicherheit und einer gleichmäßigen Besteuerung eingeführt.
- Als Reaktion auf BFH-Rechtsprechung erfolgt eine Absicherung deutscher Besteuerungsrechte und der doppelte Inlandsbezugs bei der Organgesellschaft wird als Folge des von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens 2008/4909 aufgegeben.
Zudem ist beabsichtigt, im weiteren Verfahren gegebenenfalls auch noch eine Angleichung der reisekostenrechtlichen Auslandstagegelder und der steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand herbeizuführen.
Der MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktionen. Insbesondere die Veränderungen im Reisekostenrecht stellen eine Vereinfachung für Unternehmen und einen echten Vorteil für Arbeitnehmer dar.Leider war es den Fraktionen - vor allem aufgrund von Widerstand aus der Bundesregierung - nicht gelungen, weitere Punkte in den Entwurf aufzunehmen. Noch Anfang des Jahres hatten die Finanzpolitiker der Fraktionen ein Papier vorgestellt, dass neben den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen noch mehrere weitere Steuervereinfachungen bzw. -entlastungen enthalten waren.