Keine Notwendigkeit für Franchise-Gesetz
DER MITTELSTANDSVERBUND warnt in einem Brief an das Bundesjustizministerium vor der Einführung eines Gesetzes zum Franchise-Vertrag. Die Normierung von einzelnen Vertragstypen führt zu Unübersichtlichkeit und zusätzlicher Bürokratie.
19.07.2013
Berlin, 08.07.2013 — DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich in einem Brief an das Bundesjustizministerium (BMJ) gegen die Einführung eines Franchise-Gesetzes ausgesprochen. Die Normierung von speziellen Vertragstypen, wie dem Franchise-Vertrag, würde eher zu einer Zersplitterung der Rechtsordnung und nicht zu mehr Rechtsklarheit führen.
Mit einer Petition zum Deutschen Bundestag vom 26.04.2011 sollte die Einführung eines Franchise-Gesetzes, das eine vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchise-Gebers regelt, erreicht werden. Zur Begründung wurde vorgetragen, dass es in mehreren anderen EU-Staaten sowie in den USA eine solche Regelung gebe. Diese sei für Franchise-Nehmer hilfreich, um ihre Rechte und Pflichten, insbesondere die vorvertraglichen Aufklärungspflichten des Franchise-Gebers, besser zu kennen. Die Probleme wurden anhand einiger Einzelfälle dargelegt.DER MITTELSTANDSVERBUND appellierte an das BMJ an der grundsätzlich restriktiven Vorgehensweise bei der gesetzlichen Regelung von speziellen Vertragstypen festzuhalten. Das deutsche Zivilrecht enthalte allgemeine Regelungen für die vorvertragliche Information, für etwa auftretende Leistungsstörungen und Grundsätze der Vertragsabwicklungen. Speziell für Franchise-Verträge gebe es mittlerweile eine ausgeprägte Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund besteht aus der Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES kein Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung.
Im Gegenteil bestünde die Gefahr, dass eine detaillierte Normierung dieses Vertragstyps zu weiteren Dokumentationspflichten und damit zu mehr Bürokratie führen würde. Aus der Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES kann die Vielfältigkeit der Franchise-Verträge außerdem nicht in einem Typ zusammengefasst werden.
Der Bundestag hat die Petition am 22.11.2012 abschließend beraten und dem BMJ zur weiteren Verwendung übergeben. DER MITTELSTANDSVERBUND würde es begrüßen, wenn das Justizministerium von einem Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Franchise-Verträge absehen würde.